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- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)



- ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ZUR BUNDESHAUSHALTSORDNUNG (VV-BHO) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN E-VSF: H 05 01-2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) vom 14. März 2001 (GMBl 2001 Nr. 16/17/18, S. 307) in der Fassung des BMF-Rundschreibens
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- Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (VV-WSV), Erhebung der Schifffahrtsabgaben im Binnenbereich - VV-WSV 32 01



- VERWALTUNGSVORSCHRIFT DER WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES (VV-WSV), ERHEBUNG DER SCHIFFFAHRTSABGABEN IM BINNENBEREICH - VV-WSV 32 01 ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG Verwaltungsvorschrift der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (VV
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- Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle gemäß Artikel 2a Abs. 3 der Richtlinie des Rates 92/81/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (VV NL)



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BESTIMMTE MINERALÖLE GEMÄß ARTIKEL 2A ABS. 3 DER RICHTLINIE DES RATES 92/81/EWG ZUR HARMONISIERUNG DER STRUKTUR DER VERBRAUCHSTEUERN AUF MINERALÖLE (VV NL) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN Kennung E-VSF: V 82 15-6 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Königreich der Niederlande, dem ...
- Neufassung der VV zu § 55 BHO; hier: Einführung der UVgO



- NEUFASSUNG DER VV ZU § 55 BHO; HIER: EINFÜHRUNG DER UVGO ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT Neufassung der VV zu § 55 BHO Fundstelle: GMBl. 2017 Nr. 45, S. 837 hier: Einführung der UVgO Bezug: Rundschreiben des BMF vom 1.9.2017 – II A 3
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- Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung von Sportstätten (VV Investitionspakt Sportstätten 2022)



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ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FINANZHILFEN DES BUNDES AN DIE LÄNDER NACH ARTIKEL 104B DES GRUNDGESETZES ZUR FÖRDERUNG VON SPORTSTÄTTEN (VV INVESTITIONSPAKT SPORTSTÄTTEN 2022) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM FÜR WOHNEN, STADTENTWICKLUNG UND BAUWESEN Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die ...
- Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020)



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ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FINANZHILFEN DES BUNDES AN DIE LÄNDER NACH ARTIKEL 104B DES GRUNDGESETZES ZUR FÖRDERUNG STÄDTEBAULICHER MAßNAHMEN (VV INVESTITIONSPAKT SOZIALE INTEGRATION IM QUARTIER 2020) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung ...
- Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024)



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ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FINANZHILFEN DES BUNDES AN DIE LÄNDER NACH ARTIKEL 104B DES GRUNDGESETZES ZUR FÖRDERUNG STÄDTEBAULICHER MAßNAHMEN (VV STÄDTEBAUFÖRDERUNG 2023/2024) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM FÜR WOHNEN, STADTENTWICKLUNG UND BAUWESEN Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über ...
- Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) - Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, sog. Polizeizulage - für die Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen VV - BMF - PolZul (Stand: 17. Februar 2021)



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UND SOLDATEN MIT VOLLZUGSPOLIZEILICHEN AUFGABEN, SOG. POLIZEIZULAGE - FÜR DIE ZOLLVERWALTUNG IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER FINANZEN VV - BMF - POLZUL (STAND: 17. FEBRUAR 2021) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Stellenzulage nach ...
- Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes (VV-ReVuS) (§§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO)



- VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BUCHFÜHRUNG UND DIE RECHNUNGSLEGUNG ÜBER DAS VERMÖGEN UND DIE SCHULDEN DES BUNDES (VV-REVUS) (§§ 73, 75, 76, 80 UND 86 BHO) ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die
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- Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024) vom 29. Februar 2024/13. Juni 2024



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ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON FINANZHILFEN DES BUNDES AN DIE LÄNDER NACH ARTIKEL 104B DES GRUNDGESETZES ZUR FÖRDERUNG STÄDTEBAULICHER MAßNAHMEN (VV STÄDTEBAUFÖRDERUNG 2023/2024) VOM 29. FEBRUAR 2024/13. JUNI 2024 ZURÜCK ZUR TEILLISTE BUNDESMINISTERIUM FÜR WOHNEN, STADTENTWICKLUNG UND BAUWESEN Bekanntmachung ...
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