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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de veröffentlichte Webseite und wurde am 22.09.2020 erstellt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat bestrebt, die Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 spätestens bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem BGG, insbesondere § 4 und § 12a BGG sowie § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Funktionen werden von externen Anbietern angeboten und sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die Inhalte von www.bmi.bund.de. Gemeinsam mit den Anbietern wird daran gearbeitet die bestehenden Barrieren abzubauen.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Bundesamt für Justiz
- Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes -
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-5013
Fax: +49 228 410-5810
E-Mail: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, senden Sie dazu Ihre De-Mail mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse
post@bundesjustizamt.de-mail.de.
Hierfür benötigen Sie eine auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens registrierte De-Mail-Adresse. Informationen zu De-Mail finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Informationstechnik.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de