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BMF-ZA5-20200101-P-17-00-SF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Aufstiegsrichtlinie für die Beamtinnen/Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes und vergleichbarer Tarifbeschäftigter in den Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums der Finanzen (Bundeszentralamt für Steuern und Informationstechnikzentrum Bund)



Anlage 3
Vorauswahlverfahren für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst (Teil B Ziffer 11 AufstiegsRL)



(1)
Das Verfahren zur Vorauswahl nach Abschnitt B Ziffer 11 besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.


(2)
Im schriftlichen Teil ist ohne fremde Hilfe in vier Stunden eine Ausarbeitung zu einem Sach- oder Rechtsproblem von allgemeiner Bedeutung zu fertigen. Hilfsmittel dürfen nur benutzt werden, soweit sie ausdrücklich zugelassen sind. Aufgabe und Lösungsskizze werden durch die Abteilung der Geschäftsbereichsbehörde erarbeitet, in der die Aufstiegsmöglichkeit ausgeschrieben ist.


Die Aufgabenstellung muss derart beschaffen sein, dass die Bearbeitung ein Urteil dazu ermöglicht, ob die Bewerberinnen/Bewerber komplexe Sachverhalte erkennen können und die Fähigkeit zum abstrakten und analytischen Denken besitzen. Sie muss in ihrem Schwierigkeitsgrad auf die Ziellaufbahn angepasst sein und ist dem Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Aufstiegsmöglichkeit zu entnehmen.


Bei Auswahl und Gestaltung der Aufgabe stellt die betroffene Geschäftsbereichsbehörde sicher, dass keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mit der konkreten Aufgabenstellung vorbefasst war bzw. bis zum Auswahlverfahren befasst wird. Im Vorauswahlverfahren dürfen Hilfsmittel nur benutzt werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Die Auswahlkommission beschließt bei Verstößen gegen die Sätze 6 und 7 dieser Ziffer, ob eine neue Aufgabe zu stellen oder die Bewerberin/der Bewerber vom Verfahren auszuschließen ist.


(3)
Im mündlichen Teil ist ein Kurzvortrag über ein allgemein interessierendes Thema zu halten. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.


(4)
Die schriftlichen Arbeiten werden von einer Auswahlkommission anonym bewertet. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile erfolgt nach einem Punktsystem mit jeweils 15 erreichbaren Punkten (vgl. Anlage 5). Der schriftliche und mündliche Teil fließen je zur Hälfte in das Gesamtergebnis ein. Für die Zulassung zum Auswahlverfahren muss das Gesamtergebnis mindestens 8 Punkte betragen.


Anhand der erreichten Punktzahl ergibt sich eine Reihenfolge der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Bei Punktgleichheit legt die Auswahlkommission die Reihenfolge unter Beachtung des § 8 BGleiG fest. Sie gibt den Bewerberinnen/Bewerbern jeweils die von ihnen erreichte Punktzahl und Platzziffer bekannt. Die Zulassung zu einem Auswahlverfahren erfolgt in Abhängigkeit von der erreichten Platzziffer.