BMF-ZA5-20200101-P-17-00-SF-A005.htm
Anlage 5
Hinweise zur Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie der mündlichen Prüfungsteile in den entsprechenden Auswahlverfahren der Teile B (Ziffer 11 i. V. m. Anlage 3 und Ziffer 12 i. V. m. Anlage 2) und C (Ziffer 8 i. V. m. Anlage 4) dieser Aufstiegsrichtlinie
Die Leistungen werden mit folgenden Punkten bewertet:
15 - 14 Punkte | Leistung, die die Bewerberin /den Bewerber in besonderem Maße geeignet erscheinen lässt |
13 - 11 Punkte | Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber gut geeignet erscheinen lässt |
10 - 8 Punkte | Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber als durchschnittlich geeignet erscheinen lässt |
7 - 5 Punkte | Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber weniger geeignet erscheinen lässt |
4 - 0 Punkte | Leistung, die die Bewerberin/ den Bewerber nicht geeignet erscheinen lässt |