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BMF-ZA5-20200101-P-17-00-SF-A005.htm

Zum Hauptdokument : Aufstiegsrichtlinie für die Beamtinnen/Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes und vergleichbarer Tarifbeschäftigter in den Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums der Finanzen (Bundeszentralamt für Steuern und Informationstechnikzentrum Bund)



Anlage 5
Hinweise zur Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie der mündlichen Prüfungsteile in den entsprechenden Auswahlverfahren der Teile B (Ziffer 11 i. V. m. Anlage 3 und Ziffer 12 i. V. m. Anlage 2) und C (Ziffer 8 i. V. m. Anlage 4) dieser Aufstiegsrichtlinie



Die Leistungen werden mit folgenden Punkten bewertet:




15 - 14 Punkte
                             


Leistung, die die Bewerberin /den Bewerber in besonderem Maße geeignet erscheinen lässt



13 - 11 Punkte


Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber gut geeignet erscheinen lässt



10 - 8 Punkte


Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber als durchschnittlich geeignet erscheinen lässt



7 - 5 Punkte


Leistung, die die Bewerberin/den Bewerber weniger geeignet erscheinen lässt



4 - 0 Punkte


Leistung, die die Bewerberin/ den Bewerber nicht geeignet erscheinen lässt