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BMF-ZA5-20200101-P-17-00-SF-A002.htm

Zum Hauptdokument : Aufstiegsrichtlinie für die Beamtinnen/Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes und vergleichbarer Tarifbeschäftigter in den Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums der Finanzen (Bundeszentralamt für Steuern und Informationstechnikzentrum Bund)



Anlage 2
Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst mit Aufstiegsausbildung an einer Hochschule oder der Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung (Teil B Ziffer 12 AufstiegsRL)



(1)
Die Durchführung des Auswahlverfahrens kann durch die Geschäftsbereichsbehörde, die Zollverwaltung oder die HS Bund erfolgen. Sofern die Geschäftsbereichsbehörde das Auswahlverfahren durchführt, gelten die nachfolgenden Vorschriften der Anlage 2. Erfolgt die Durchführung des Auswahlverfahrens durch die HS Bund oder die Zollverwaltung, so gelten hierfür die jeweils aktuellen Vorschriften und Durchführungshinweise der HS Bund bzw. der für die Zollverwaltung aktuell geltenden Vorschriften. Sofern diese Vorschriften nicht abschließend sind oder der Geschäftsbereichsbehörde die Durchführung (insbesondere der Klausuren) teilweise überlassen wird, gelten die entsprechenden nachfolgenden Vorschriften der Anlage 2. Die Entscheidung, wer das Auswahlverfahren durchführt, trifft die Geschäftsbereichsbehörde in Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter des Auswahlverfahrens.


(2)
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.


(3)
Im schriftlichen Teil ist ohne fremde Hilfe in vier Zeitstunden eine Ausarbeitungen zu fertigen. Gefordert wird die Bearbeitung eines praktischen Falls mit fachspezifischem Bezug oder die Erörterung eines Sach- oder Rechtsproblems allgemeiner Bedeutung.


Die Aufgabenstellung muss derart beschaffen sein, dass die Bearbeitung ein Urteil dazu ermöglicht, ob die Bewerberinnen/Bewerber komplexe Sachverhalte erkennen können und die Fähigkeit zum abstrakten und analytischen Denken besitzen. Sie muss in ihrem Schwierigkeitsgrad auf die Ziellaufbahn angepasst sein und ist dem Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Aufstiegsmöglichkeit zu entnehmen.


Aufgabe und Lösungsskizze werden in Abstimmung mit dem Personalreferat der Geschäftsbereichsbehörde durch die Abteilung der Geschäftsbereichsbehörde erarbeitet, in der die Aufstiegsmöglichkeit ausgeschrieben ist.


Bei Auswahl und Gestaltung der Aufgabe stellt die Abteilung sicher, dass keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mit der konkreten Aufgabenstellung vorbefasst war bzw. bis zum Auswahlverfahren befasst wird. Im Auswahlverfahren dürfen Hilfsmittel nur benutzt werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Die Auswahlkommission beschließt bei Verstößen gegen die Sätze 6 und 7 dieser Ziffer, ob eine neue Aufgabe zu stellen oder die Bewerberin/der Bewerber vom Verfahren auszuschließen ist.


(4)
Im mündlichen Teil ist mindestens ein Kurzvortrag über ein allgemein interessierendes Thema zu halten. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern schließt sich eine Gruppendiskussion, bei weniger als drei Bewerberinnen/Bewerbern eine Befragung zu einem allgemeinen Thema an, die auch der Beurteilung der sozialen Kompetenz dient.


(5)
Die schriftliche Arbeit wird anonym nach einem Punktsystem mit 15 erreichbaren Punkten bewertet (vgl. Anlage 5). Bewerberinnen/Bewerber, die in der schriftlichen Arbeit mindestens 6 Punkte erreicht haben, werden zur Teilnahme am mündlichen Verfahren zugelassen. Die Leistungen im mündlichen Teil werden ebenfalls nach dem Punktesystem mit 15 erreichbaren Punkten bewertet. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündliche Teil fließen zu je 1/2 in das Gesamtergebnis ein. Wer insgesamt mindestens 8 Punkte erreicht, ist für den Aufstieg geeignet. Anhand der erreichten Punktzahl ergibt sich eine Reihenfolge der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Bei Punktgleichheit legt die Auswahlkommission die Reihenfolge unter Beachtung des § 8 BGleiG fest. Sie gibt den Bewerberinnen/Bewerbern jeweils das von ihnen erreichte Gesamtergebnis, die Platzziffer sowie die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen bekannt.