RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO
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E-VSF: H 08 94
  | Bundesministerium der Finanzen  | Berlin, 30. November 2001  | 
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Zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen
gehörende Dienststellen
Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179);
- 1.
 - Wertgrenze für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert
 - 2.
 - Nachweis der Bestände
 
Erlass vom 5. März 1999
- II A 6 - H 3015 - 1/99 -
- GMBl 1999, S. 442 -
- 1.
 - Im Zusammenhang mit der EURO-Umstellung lege ich den Wert für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben ab 1. Januar 2002 auf 150 EURO fest.Ich bitte, in Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 und Nr. 26 Satz 2 der im Betreff genannten Richtlinien den Wert auf 150 EURO zu ändern.
 - 2.
 - Die in den Bestandsverzeichnissen nachgewiesenen und nachzuweisenden Gebrauchsgegenstände mit einem Wert über 300 DM sind im Verhältnis 2:1 in EURO umzurechnen.
 
Dieser Erlass wird im GMBl veröffentlicht.
Im Auftrag
Gatzer  | Beglaubigt  | 
Angestellte  | 

