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Organisation und Verfahren; 47. Bekanntmachung über die gebietliche Zuständigkeit von Lastenausgleichsbehörden vom 12. Februar 2004 (Mitt. BAA S. 72)

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DER PRÄSIDENT
DES BUNDESAUSGLEICHSAMTES

Bad Homburg v. d. Höhe, den 26. Februar 2004

Az.: II - LA 3402 - 2/04
Bei Antwortschreiben bitte Aktenzeichen angeben




Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe



Ausgleichsverwaltung


Verteiler DV - 2






Organisation und Verfahren;

47. Bekanntmachung über die gebietliche Zuständigkeit von Lastenausgleichsbehörden vom 12. Februar 2004 (Mitt. BAA S. 72)



In der in der Ausgabe 1/2004 der Mitt. BAA auf Seite 72 abgedruckten 47. Bekanntmachung über die gebietliche Zuständigkeit von Lastenausgleichsbehörden ist in der unter Nr. 2 bei der Aufzählung der in Bayern seit 1. Januar 2004 bestehenden Ausgleichsämter versehentlich nicht



„ – Regierung von Mittelfranken in Nürnberg“



aufgeführt.



Eine Korrektur der zum Teil bereits zum Versand (Disketten) gekommenen
aktuellen Ausgabe war nicht mehr möglich. Eine förmliche Bekanntgabe (Berichtigung der 47. Bekanntmachung) folgt in der nächsten Ausgabe der Mitt. BAA.