Logo jurisLogo Bundesregierung

Dienstwohnungsvorschriften (DWV); hier: Festsetzung Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen Zeitraum 2024/2025

Zurück zur Teilliste Bundesministerium der Finanzen



Dienstwohnungsvorschriften (DWV)



Fundstelle: GMBl. 2025 Nr. 47, S. 1034



hier:

Festsetzung Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen Zeitraum 2024/2025

Bezug:

Erlass/Rundschreiben vom 5. Dezember 2024



– RdSchr. d. BMF v. 24.11.2025 –
Z B 1 – P 1532/00034/011/002 –
DOK: COO.7005.100.3.13520308 –



Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 31. Januar 2023 setze ich für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt fest:



Energieträger

Entgelt (in Euro)


pro Quadratmeter/Jahr

fossile Brennstoffe

14,20

Fernwärme und übrige Heizungsarten

18,90



Aus Gründen der Gleichbehandlung bitte ich, diese Entgelte auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend anzuwenden.



Dieses Rundschreiben/dieser Erlass wird zeitnah auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de eingestellt (Stichwortsuche z.B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“).



Per E-Mail



Oberste Bundesbehörden



Zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen
gehörende Dienststellen



Oberste Finanzbehörden der Länder