Dienstwohnungsvorschriften (DWV); hier: Festsetzung Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen Zeitraum 2024/2025
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Dienstwohnungsvorschriften (DWV)
Fundstelle: GMBl. 2025 Nr. 47, S. 1034
hier: | Festsetzung Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen Zeitraum 2024/2025 |
Bezug: | Erlass/Rundschreiben vom 5. Dezember 2024 |
– RdSchr. d. BMF v. 24.11.2025 –
Z B 1 – P 1532/00034/011/002 –
DOK: COO.7005.100.3.13520308 –
Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 der Dienstwohnungsvorschriften vom 31. Januar 2023 setze ich für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 die zur endgültigen Berechnung des Entgelts maßgebenden Beträge wie folgt fest:
Energieträger | Entgelt (in Euro) |
pro Quadratmeter/Jahr | |
fossile Brennstoffe | 14,20 |
Fernwärme und übrige Heizungsarten | 18,90 |
Aus Gründen der Gleichbehandlung bitte ich, diese Entgelte auch bei Bundesmietwohnungen, die an dienstliche Versorgungsleitungen angeschlossen sind, im Rahmen des § 22 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AVB) entsprechend anzuwenden.
Dieses Rundschreiben/dieser Erlass wird zeitnah auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de eingestellt (Stichwortsuche z.B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“).
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