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Rundschreiben Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes; hier: termingerechte Abschlagszahlungen und Zuführungen

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Berlin, 23. April 2004

D II 3 - 223 100-4/7





Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes



hier:

termingerechte Abschlagszahlungen und Zuführungen

Bezug:

Rundschreiben vom 4. April 2003

Anlg.:

1





Die Versorgungsrücklage des Bundes kann ihre gesetzliche Aufgabe nur erfüllen, wenn die Zuführungen termingerecht erfolgen und die Mittel umgehend angelegt werden können.



Im o.g. Schreiben wurde bereits auf die Notwendigkeit einer termingerechten Zahlung zur Versorgungsrücklage des Bundes hingewiesen. Eine aktuelle Auswertung ergab jedoch eine Vielzahl von Verspätungen. Diese Verspätungen verursachen erhebliche Zinsverluste durch die spätere Anlagemöglichkeit.



Die erfolgten Zahlungseingänge können der Anlage entnommen werden. Falls noch nicht erfolgt, ist unbedingt ein pünktlicher Zahlungseingang zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen sicherzustellen.



Zur Vereinfachung des Zahlverfahrens ist auch eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Bundesverwaltungsamt in Verbindung. In jedem Fall ist die rechtzeitige Meldung über die Zuführungssumme erforderlich.





Oberste Bundesbehörden
– gemäß Verteiler Versorgungsrücklage –



Bundesverwaltungsamt
Referat VII B 1 – Berlin – Sachgebiet Haushalt
Gotlindestr. 91
10365 Berlin



Deutsche Post AG
Zentrale, Abteilung 514
Postfach 3000
53105 Bonn



Deutsche Telekom AG
Competence Center
Personalmanagement
PM 212-5
Postfach 9000
56065 Koblenz



Deutsche Postbank AG
Zentrale, Abt. Dienstrecht und Sozialwesen
Postfach 4000
53105 Bonn



nachrichtlich:



Deutsche Bundesbank
Postfach 10 06 02, K 20 - 2
60006 Frankfurt am Main



Bundeskasse Berlin
Grellstraße 16-31
10409 Berlin



Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.
Heussallee 18-24
53113 Bonn