Berichtigung der Neufassung der Arbeitsanweisung zur Einziehung von Rückforderungsbeträgen, RdSchr. v. 21.04.2004
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| DER PRÄSIDENT | Bad Homburg v. d. Höhe, den 21. April 2004 |
Az.: I - LA 2036 - 1/04 | |
Bundesausgleichsamt Postfach 12 63 61282 Bad Homburg v. d. Höhe
Ausgleichsverwaltung | Verteiler DV - 2 |
Neufassung der Arbeitsanweisung zur Einziehung von Rückforderungsbeträgen vom 2. Februar 2004 (Az. wie oben);
Rechtsbehelfsbelehrung in den Anlagen 1 bis 4
∗ Stundungsbescheid
∗ Bescheid über die Festsetzung von Stundungszinsen
∗ Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen
∗ Bescheid über die Erhebung von Säumniszuschlägen
Aufgrund eines Hinweises aus der Ausgleichsverwaltung wurde festgestellt, daß in der Rechtsbehelfsbelehrung der o. a. Bescheidvordrucke ein Fehler enthalten ist, der der Korrektur bedarf. Im letzten Satz der Rechtsbehelfsbelehrungen ist fälschlicherweise jeweils das Wort „rechtzeitig“ enthalten. Entsprechend § 336 Abs. 3 LAG ist dieser Begriff durch das Wort „gleichzeitig“ zu ersetzen.
Im Hinblick auf den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand wird derzeit auf eine förmliche Neufassung verzichtet. Es wird daher gebeten, die Änderung entweder handschriftlich oder in sonstiger technisch geeigneter Weise vorzunehmen. Es ist jedoch vorgemerkt, bei nächster Gelegenheit die Änderung in die Vordrucke einzuarbeiten.