Informationsfahrten nach Berlin oder Bonn
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BMI vom 18. Mai 1993 – D I 2 – 211 413 – 3/30
Oberste Bundesbehörden
Betr.: Informationsfahrten nach Berlin oder Bonn
Von Bundestagsabgeordneten initiierte Informationsfahrten nach Berlin oder Bonn werden in fast allen Fällen vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Sinne der Sonderurlaubsverordnung "durchgeführt". Da das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine staatliche Stelle (Nr. 2 der Durchführungsrichtlinien vom 1. August 1991, GMBl. S. 666) ist und die Förderungswürdigkeit der Informationsfahrt in eigener Zuständigkeit prüft, bedarf es keiner Anerkennung dieser Veranstaltungen durch die Bundeszentrale für politische Bildung.
Um unnötigen verwaltungsmäßigen Aufwand zu vermeiden, bitte ich die Personalstellen anzuweisen, sich bei der Gewährung von Urlaub für die genannten Informationsfahrten zunächst zu vergewissern, ob die Fahrt vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung durchgeführt wird und von diesem als förderungswürdig anerkannt worden ist. Nur wenn ausnahmsweise der Abgeordnete die Fahrt selbst durchführt, ist von dem Beamten die Vorlage einer Bescheinigung der Bundeszentrale zu verlangen.