Merkblatt betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98 sowie Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz
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Merkblatt betreffend die Ausdehnung
des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG)
Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten
und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98
sowie
Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung
und mit Rentenansprüchen in einem
Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz
hier | | Überarbeitung aus Anlass der Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung |
bezug | | Meine Rundschreiben vom 21.12.2000 und vom 23.7.2001 |
Anlage | | |
- RdSchr. d. BMI v. 14.11.2005 - D II 3 - 223 322/20 -
Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. 2004, Teil I Nr. 66, S. 3242) erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1.Oktober 2005 neue Namen.
Das aus diesem Anlass
- ·
- von der Oberfinanzdirektion Köln überarbeitete Merkblatt „Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO – Angestellte gem. Verordnung (EG) 1606/98“
sowie
- ·
- von der BfA (ab dem 1.10.2005: Deutsche Rentenversicherung Bund) überarbeitete Merkblatt „für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG / des EWR oder in der Schweiz“
zu meinen o. g. Rundschreiben füge ich in der Anlage mit der Bitte um künftige Verwendung bei.
Anlage: aktualisierte Merkblätter
Bundesministerien
Oberste Bundesbehörden
Deutsche Bundesbank
nachrichtlich:
Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige Minister/innen und Senatoren/innen der Länder
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin