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Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); hier: Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung

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Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen
in der Bundesverwaltung (DKfzR);





hier:

Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung

Bezug:

RdSchr. d. BMI v. 17.6.1993 (GMBl S. 398)


- O I 2 - 131 253/1 -





- Bek. d. BMF v. 14.11.2002 - Z A 3 - H 1261 - 5/02 -



Das Bundesministerium des Innern hat die von der Bundesregierung beschlossenen Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) mit Bezugschreiben mitgeteilt. Soweit für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung Entgelte zu entrichten sind, hat das Bundesministerium der Finanzen sie festzustellen und ebenfalls bekannt zu machen (§ 18 Absatz 2 und § 23 Absatz 3 DKfzR).



Ich bitte, ab 1.1.2002 die nachstehenden Kostensätze anzuwenden:





a)

Fahrkilometervergütung



Kostensatz je km für



PKW bis 2 000 ccm

0,25 €


PKW über 2 000 bis 2 500 ccm

0,33 €


PKW über 2 500 ccm

0,44 €


Omnibusse bis 20 Fahrgastplätze

0,46 €


Omnibusse über 20 Fahrgastplätze

1,00 €




b)

Personalkosten für den Kraftfahrzeugführer



Kostensatz je Stunde

25,00 €




c)

Pauschbetrag bei Abholfahrten (Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle) für den Teil der Fahrleistung, der 30 km übersteigt



Kostensatz je km

1,55 €





GMBl 2002, S. 849