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Genehmigungen gemäß § 3 StrlSchV zur ortveränderlichen Verwendung und Lagerung radioaktiver Stoffe im Rahmen der zerstörungsfreien Materialprüfung

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit



- RdSchr d. BMU v. 14.11.1991 - RS II 3 -15234/ 2 -



Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Fachausschuss Strahlenschutz - hat in seiner Sitzung vom 15./16.101991 die o.a. Mustergenehmigung gemäß § 3 StrlSchV (Anlage 1) und ein Hinweisblatt (Anlage 2) für die Genehmigungsbehörden abschließend beraten.



Zur Gewährung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens bitte ich, künftig o.a. Genehmigungen gemäß § 3 StrlSchV dem beigefügten Muster entsprechend und insbesondere mit den darin vorgesehenen Auflagen zu erteilen. Ich bitte, das Muter aus dem Jahr 1984 nicht mehr zu verwenden.



Im Interesse eines gerade bei überregionalen, ortsveränderlichen Tätigkeiten bedeutsamen Vollzugs von Strahlenschutzvorschriften bitte ich, Abweichungen von oder Ergänzungen der Mustergenehmigung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Hinweise zum Genehmigungsverfahren bitte ich zu beachten.



Soweit Genehmigungen nach dem Muster von 1984 über den 1.1.1993 hinaus gelten, bitte ich darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen nach Abschnitt B Nr. 6b, 7,9,12,13,14 und 16 der Mustergenehmigung von 1991 auch Anwendung finden.



An die für den

Strahlenschutz zuständigen

Obersten Landesbehörden




Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Mustergenehmigung gemäß § 3 StrlSchV

Anlage 2: Hinweisblatt; Hinweise für die Genehmigungsbehörde