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Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4-211 470-1/67 b vom 1. Juni 2001 vom 13. März 2004

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Berlin, 1. April 2004



Erlass
zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe
D II 4-211 470-1/67 b vom 1. Juni 2001



Vom 13. März 2004



Vorbemerkung



Die §§ 5 und 6 ArbSchG schreiben die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation durch den Arbeitgeber vor. Diese Maßnahmen können zugleich als präventives Mittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirken, für die der Unternehmer gemäß § 21 SGB VII dem Versicherten gegenüber verantwortlich ist.

Zur Unterstützung aller Dienstherren in der Bundesverwaltung bei der Erfüllung dieses wichtigen Bestandteils präventiver Maßnahmen wurde eine Handlungshilfe erarbeitet, die mehrfach sowohl inhaltlich als auch funktional erweitert und vervollkommnet worden ist.

In der jeweils gültigen Form ist sie durch die o. g. Erlasse in der unmittelbaren Bundesverwaltung für verbindlich erklärt worden. Außerdem gehen die betreffenden Erlasse auf die Besonderheiten der - zunächst in Papierform, später als CD-ROM vorliegenden - Version der Handlungshilfe ein.



Gültigkeit



Derzeit wird nach der Version CD-ROM 2.0 in der Bundesverwaltung gearbeitet. Auf sie bezieht sich der Erlass vom 1. Juni 2001.

Die vorhergehenden Erlasse vom 1. Juli 1997 und 1. Juni 1999 - AZ für beide: Zentralstelle 211 470-1/67b - werden im Rahmen der Vorschriftenbereinigung aufgehoben.



Änderung des Erlasses vom 1. Juni 2001



Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 ist durch das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz (HZvNG) die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) errichtet worden. Sie übernimmt die Aufgaben, die zuvor die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU) und die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (AfU) erfüllt haben. Die Neugründung der Unfallkasse hat die Änderung verschiedener Regelungen, darunter die des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, zur Folge und zieht entsprechende Änderungen von Verwaltungsvorschriften nach sich. Diese Änderungen werden im Erlass vom 1. Juni 2001 mit Wirkung des Bekanntgabedatums der geänderten Fassung vorgenommen. Zugleich mit der redaktionellen ist eine inhaltliche Überarbeitung des Erlasses erfolgt.

Die neue Version des Erlasses vom 1. Juni 2001 in der Fassung vom 13. März 2004 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur Erläuterung der derzeit gültigen Version 2.0 der Handlungshilfe ist dem Erlass eine Information als Anlage 2 beigefügt.




Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung; hier: Erlass zur Anwendung der Handlungshilfe Version 2.0 vom 1. Juni 2001 i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004

Anlage 2: Information zur CD-ROM Handlungsbeihilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung, Version 2.0