Grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage bei der Behandlung und Förderung freigestellter Personalratsmitglieder
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BMI vom 12.03.2002 - D I 3 - 212 152/12
Oberste Bundesbehörden nur per email
-Verteiler I -
nachrichtlich:
Oberste Landesbehörden
- Verteiler IX -
Betr.: Behandlung von freigestellten Personalratsmitgliedern
hier: Grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage bei der Behandlung und Förderung freigestellter Personalratsmitglieder
Bezug: Mein Rundschreiben vom 9. Juni 1987 - D I 4 - 212 152/12 -, geändert mit Rundschreiben vom 16. August 1996 - D I 3 - 212 152/12 -
Anlage 1: Rdschr. mit Kenntlichmachung der Änderungen
Anlage 2: Reinschrift Rdschr.
Anliegendes Rundschreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Aufgrund der Ressort- und Länderabstimmung sowie der Verbändebeteiligung haben sich noch marginale Änderungen ergeben, die ich in der Anlage 1 kenntlich gemacht habe. Es handelt sich hierbei insbesondere um Ergänzungen neuerer Rechtsprechung, Klarstellungen bzw. sprachliche Überarbeitungen.
Das im Bezug genannte Rundschreiben verliert damit seine Gültigkeit.