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Grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage bei der Behandlung und Förderung freigestellter Personalratsmitglieder

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BMI vom 12.03.2002 - D I 3 - 212 152/12



Oberste Bundesbehörden nur per email



-Verteiler I -



nachrichtlich:



Oberste Landesbehörden



- Verteiler IX -



Betr.: Behandlung von freigestellten Personalratsmitgliedern

hier: Grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage bei der Behandlung und Förderung freigestellter Personalratsmitglieder



Bezug: Mein Rundschreiben vom 9. Juni 1987 - D I 4 - 212 152/12 -, geändert mit Rundschreiben vom 16. August 1996 - D I 3 - 212 152/12 -



Anlage 1: Rdschr. mit Kenntlichmachung der Änderungen

Anlage 2: Reinschrift Rdschr.



Anliegendes Rundschreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.



Aufgrund der Ressort- und Länderabstimmung sowie der Verbändebeteiligung haben sich noch marginale Änderungen ergeben, die ich in der Anlage 1 kenntlich gemacht habe. Es handelt sich hierbei insbesondere um Ergänzungen neuerer Rechtsprechung, Klarstellungen bzw. sprachliche Überarbeitungen.



Das im Bezug genannte Rundschreiben verliert damit seine Gültigkeit.


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 2: Grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage bei der Behandlung und Förderung freigestellter Personalratsmitglieder