Bekanntmachung über die Anerkennung einer Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung
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Bekanntmachung
über die Anerkennung einer Prüfstelle
nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung
Vom 10. Mai 2011
Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Clausthal-Zellerfeld wurde folgende Überwachungsstelle und Sachverständigenorganisation als Prüfstelle nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung für die Durchführung von Prüfungen nach § 5 der Rohrfernleitungsverordnung anerkannt:
Materialprüfanstalt für Werkstoffe und Produktionstechnik
An der Universität 2
30823 Garbsen
Berlin, den 10. Mai 2011
WA I 3 21161 - 1/6
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Dörr