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Genehmigungen gemäß § 20 Strahlenschutzverordnung

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Genehmigungen gemäß § 20 Strahlenschutzverordnung
- RdSchr d. BMU v. 21.9.1990
und v. 2.11.1990 - RS II 3 - 15509/8 -





Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Fachausschuss Strahlenschutz - hat in seiner Sitzung vom 11./12. September 1990 eine Mustergenehmigung gemäß § 20 StrlSchV (Anlage 1) und ein Hinweisblatt (Anlage 2) für die Genehmigungsbehörde abschließend beraten.



Zur Gewährung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens bitte ich, künftig Genehmigungen gemäß § 20 StrlSchV dem beigefügten Muster entsprechend und insbesondere mit den darin vorgesehenen Auflagen zu erteilen. Ich bitte, das Muster aus dem Jahr 1978 nicht mehr zu verwenden.



Im Interesse eines gerade bei überregionalen Tätigkeiten bedeutsamen bundeseinheitlichen Vollzug von Strahlenschutzvorschriften bitte ich, Abweichungen von oder Ergänzungen der Mustergenehmigung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Hinweise zum Genehmigungsverfahren bitte ich zu beachten.



Soweit Genehmigungen nach dem Muster von 1978 über den 30.6.1991 hinaus gelten, bitte ich darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen C Nr. 3, Nr. 6 Satz 1 und 2, Nr. 7 und D Nr. 2 der Mustergenehmigung von 1990 auch Anwendung finden.




Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Mustergenehmigung gemäß § 20 StrlSchV

Anlage 2: Hinweisblatt; Hinweise für die Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit Genehmigungen gemäß § 29 StrlSchV