Gruppierungsplan ab Haushaltsjahr 2020
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E-VSF: H 10 24
Gruppierungsplan ab HH 2020
Vorbemerkungen zum Gruppierungsplan
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU- | Hauptgruppe 0 |
01 | Gemeinschaftssteuern- und Gewerbesteuerumlage | Obergruppe 01 |
011 | Lohnsteuer | Gruppe 011 |
012 | Veranlagte Einkommensteuer | Gruppe 012 |
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) | Gruppe 013 |
014 | Körperschaftsteuer | Gruppe 014 |
015 | Umsatzsteuer | Gruppe 015 |
016 | Einfuhrumsatzsteuer | Gruppe 016 |
017 | Gewerbesteuerumlage | Gruppe 017 |
018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag. Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 Nummern 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912). | Gruppe 018 |
02 | EU- | Obergruppe 02 |
021 | Mehrwertsteuer- | Gruppe 021 |
022 | BNE- | Gruppe 022 |
023 | Zölle | Gruppe 023 |
024 | Abschöpfungen | Gruppe 024 |
03 / 04 | Bundessteuern | Obergruppen |
031 | Energiesteuer | Gruppe 031 |
032 | Tabaksteuer | Gruppe 032 |
033 | Branntweinmonopol | Gruppe 033 |
034 | Schaumweinsteuer | Gruppe 034 |
035 | Kaffeesteuer | Gruppe 035 |
036 | Versicherungsteuer | Gruppe 036 |
037 | Stromsteuer | Gruppe 037 |
038 | Kraftfahrzeugsteuer | Gruppe 038 |
039 | Luftverkehrsteuer | Gruppe 039 |
041 | Kernbrennstoffsteuer | Gruppe 041 |
044 | Solidaritätszuschlag | Gruppe 044 |
049 | Sonstige Bundessteuern | Gruppe 049 |
05 / 06 | Landessteuern | Obergruppen |
051 | Vermögensteuer | Gruppe 051 |
052 | Erbschaftsteuer | Gruppe 052 |
053 | Grunderwerbsteuer | Gruppe 053 |
055 | Totalisatorsteuer | Gruppe 055 |
056 | Andere Rennwettsteuern | Gruppe 056 |
057 | Lotteriesteuer | Gruppe 057 |
058 | Sportwettensteuer | Gruppe 058 |
059 | Feuerschutzsteuer | Gruppe 059 |
061 | Biersteuer | Gruppe 061 |
069 | Sonstige Landessteuern | Gruppe 069 |
07 / 08 | Gemeindesteuern | Obergruppen |
071 | Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer | Gruppe 071 |
072 | Grundsteuer A | Gruppe 072 |
073 | Grundsteuer B | Gruppe 073 |
075 | Gewerbesteuer | Gruppe 075 |
076 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | Gruppe 076 |
077 | Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es | Gruppe 077 |
078 | Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | Gruppe 078 |
079 | Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) | Gruppe 079 |
082 | Vergnügungssteuern z.B. Spielvergnügungsteuer | Gruppe 082 |
083 | Hundesteuer | Gruppe 083 |
084 | Getränkesteuer | Gruppe 084 |
086 | Schankerlaubnissteuer | Gruppe 086 |
087 | Jagd- und Fischereisteuer | Gruppe 087 |
089 | Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten) | Gruppe 089 |
09 | Steuerähnliche Abgaben | Obergruppe 09 |
092 | Münzeinnahmen (nur Bund) | Gruppe 092 |
093 | Abgaben von Spielbanken | Gruppe 093 |
099 | Sonstige steuerähnliche Abgaben | Gruppe 099 |
1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. | Hauptgruppe 1 |
11 | Verwaltungseinnahmen | Obergruppe 11 |
111 | Gebühren, sonstige Entgelte Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht Gruppe 112) Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht Gruppe 341) Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) | Gruppe 111 |
112 | Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw. | Gruppe 112 |
119 | Sonstige Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw. Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist) Einnahmen aus Aufträgen Dritter Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen Einnahmen aus Regressen Vertragsstrafen (soweit nicht bei der Hauptforderung) Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB) Haftungsentschädigungen Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw. Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Abs. 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671 | Gruppe 119 |
12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
| Obergruppe 12 |
121 | Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.) | Gruppe 121 |
122 | Konzessionsabgaben Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, z.B. aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen | Gruppe 122 |
123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien, z.B. Zahlenlotto, Fußballtoto, Spiel 77 und Losbrieflotterie | Gruppe 123 |
124 | Mieten und Pachten Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und sonstiger Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
| Gruppe 124 |
125 | Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen, z.B. Einnahmen aus Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe / Arbeitsbetriebe Einnahmen aus Jagd und Fischerei Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen Einnahmen aus der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte | Gruppe 125 |
129 | Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können | Gruppe 129 |
13 | Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen | Obergruppe 13 |
131 | Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs- | Gruppe 131 |
132 | Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125 | Gruppe 132 |
133 | Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen Verwendung von Kapitalbeständen Rückzahlung von Betriebsmitteln Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | Gruppe 133 |
134 | Kapitalrückzahlungen | Gruppe 134 |
14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | Obergruppe 14 |
141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland | Gruppe 141 |
146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland | Gruppe 146 |
15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Obergruppe 15 |
151 | Zinseinnahmen vom Bund | Gruppe 151 |
152 | Zinseinnahmen von Ländern | Gruppe 152 |
153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 153 |
154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 154 |
156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 156 |
157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden | Gruppe 157 |
16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 16 |
161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 161 |
162 | Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland Zinsen von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen z.B. Zinseinnahmen aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG | Gruppe 162 |
166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland | Gruppe 166 |
17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Obergruppe 17 |
171 | Darlehensrückflüsse vom Bund | Gruppe 171 |
172 | Darlehensrückflüsse von Ländern | Gruppe 172 |
173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 173 |
174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 174 |
176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 176 |
177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden | Gruppe 177 |
18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 18 |
181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 181 |
182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland Darlehensrückflüsse von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland z.B. Darlehensrückflüsse aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG | Gruppe 182 |
186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland | Gruppe 186 |
2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.1 der Allgemeinen Vorschriften (Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3) | Hauptgruppe 2 |
21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften | Obergruppe 21 |
211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund z.B. Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder | Gruppe 211 |
212 | Allgemeine Zuweisungen von Ländern z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs | Gruppe 212 |
213 | Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden z.B. Landesumlagen | Gruppe 213 |
214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 214 |
216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 216 |
217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 217 |
22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen | Obergruppe 22 |
221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | Gruppe 221 |
222 | Schuldendiensthilfen von Ländern | Gruppe 222 |
223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 223 |
224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 224 |
226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 226 |
227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden | Gruppe 227 |
23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs | Obergruppe 23 |
231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund z.B. Erstattung
z.B. Anteil des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gemäß BAföG | Gruppe 231 |
232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | Gruppe 232 |
233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 233 |
234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 234 |
235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 235 |
236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 236 |
237 | Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 237 |
26 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22 | Obergruppe 26 |
261 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
| Gruppe 261 |
266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) | Gruppe 266 |
27 | Zuschüsse von der EU | Obergruppe 27 |
271 | Erstattungen von der EU | Gruppe 271 |
272 | Sonstige Zuschüsse von der EU | Gruppe 272 |
28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 28 |
281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland | Gruppe 281 |
282 | Sonstige Zuschüsse aus dem Inland z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden | Gruppe 282 |
286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen | Gruppe 286 |
287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen | Gruppe 287 |
29 | Vermögensübertragungen soweit nicht für Investitionen Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69 | Obergruppe 29 |
291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 291 |
292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 292 |
293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 293 |
297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 297 |
298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 298 |
299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 299 |
3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Schuldenaufnahmen:
| Hauptgruppe 3 |
31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen | Obergruppe 31 |
311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | Gruppe 311 |
312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern | Gruppe 312 |
313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 313 |
314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 314 |
317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden | Gruppe 317 |
32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen. | Obergruppe 32 |
321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 321 |
322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 322 |
325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt | Gruppe 325 |
326 | Schuldenaufnahmen im Ausland | Gruppe 326 |
33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Obergruppe 33 |
331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund | Gruppe 331 |
332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern | Gruppe 332 |
333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 333 |
334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 334 |
336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 336 |
337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden | Gruppe 337 |
34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen | Obergruppe 34 |
341 | Beiträge Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä. | Gruppe 341 |
342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland z.B. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG | Gruppe 342 |
346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU | Gruppe 346 |
347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) | Gruppe 347 |
35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/- | Obergruppe 35 |
352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage | Gruppe 352 |
355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 355 |
356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken | Gruppe 356 |
359 | Sonstige Entnahmen aus Rücklagen z.B. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, der allgemeinen Rücklage, der Schuldendienstrücklage sowie der Bürgschaftssicherungsrücklage | Gruppe 359 |
36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen | Obergruppe 36 |
37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen | Obergruppe 37 |
371 | Globale Mehreinnahmen Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden | Gruppe 371 |
372 | Globale Mindereinnahmen Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden | Gruppe 372 |
38 | Haushaltstechnische Verrechnungen Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i.d.R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen | Obergruppe 38 |
381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben) | Gruppe 381 |
382 | Durchlaufende Posten Durchlaufende Posten sind im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt, z.B. Durchlaufspenden | Gruppe 382 |
384 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 384 |
385 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 385 |
386 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 386 |
389 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 389 |
4 | Personalausgaben Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige | Hauptgruppe 4 |
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige | Obergruppe 41 |
411 | Aufwendungen für Abgeordnete Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z.B. Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten Versicherungen Pauschalierte Reisekosten Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen | Gruppe 411 |
412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
| Gruppe 412 |
42 | Bezüge und Nebenleistungen | Obergruppe 42 |
421 | Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 421 |
422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Grundgehalt Familienzuschlag Zuschüsse zum Grundgehalt Altersteilzeitzuschlag Zulagen Vergütungen, z.B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen Anwärterbezüge Vermögenswirksame Leistungen Sonderzuwendungen/ -zahlungen Aufwandsentschädigungen Abfindungen und Übergangsgelder Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen) Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter Schulbeihilfen Sterbegelder an Hinterbliebene Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä. | Gruppe 422 |
423 | Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund) Grundgehalt Familienzuschlag Altersteilzeitzuschlag Zulagen Vergütungen Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen Vermögenswirksame Leistungen Urlaubsgeld Aufwandsentschädigungen Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten Abfindungen und Übergangsgelder Versicherungsbeiträge für Dienstleistende Wehrsold, besondere Vergütung, Wehrdienstzuschlag, Entlassungsgeld, erhöhter Wehrsold, Mehrarbeitsvergütung, Auslandsverwendungszuschlag für nicht mandatierte Einsätze für Freiwilligen Wehrdienst Leistende | Gruppe 423 |
424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage | Gruppe 424 |
427 | Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre Vergütungen nach Heuertarifen Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526 Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer | Gruppe 427 |
428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte Aufstockungsbeträge/ -leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit Vermögenswirksame Leistungen Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer) Abfindungen Aufwandsentschädigungen Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen Strukturausgleiche Persönliche Zulagen Zeitzuschläge und Schichtzulagen Erschwerniszuschläge Sonderzuwendungen/- Jubiläumszuwendungen/- Schulbeihilfen Sterbegelder an die Hinterbliebenen | Gruppe 428 |
429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können | Gruppe 429 |
43 | Versorgungsbezüge und dgl. | Obergruppe 43 |
431 | Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 431 |
432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht | Gruppe 432 |
433 | Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund) | Gruppe 433 |
434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage | Gruppe 434 |
437 | Versorgungsbezüge nach G 131 | Gruppe 437 |
438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Gruppe 438 |
439 | Sonstige Versorgungsbezüge und dgl. Alle Versorgungsleistungen, die nicht unter den Gruppen 431 – 438 veranschlagt sind | Gruppe 439 |
44 | Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. | Obergruppe 44 |
441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Amtsträgerinnen, Amtsträger und andere Kräfte, die in einem öffentlich- Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen | Gruppe 441 |
443 | Fürsorgeleistungen und Unterstützungen Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen Heilfürsorge Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V | Gruppe 443 |
446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl. Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Beihilfevorschriften Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | Gruppe 446 |
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | Obergruppe 45 |
451 | Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen | Gruppe 451 |
452 | Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst) z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich | Gruppe 452 |
453 | Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen Trennungsgeld/ -entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung / Trennungsgeldentschädigungsverordnung Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld/ -entschädigung Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen | Gruppe 453 |
459 | Sonstige personalbezogene Ausgaben Vergütungen für Mehrleistungen, z.B. im Abfertigungsdienst Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs- Verlustentschädigung Vergütung für Arbeitnehmererfindungen Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen | Gruppe 459 |
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben | Obergruppe 46 |
461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können | Gruppe 461 |
462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben | Gruppe 462 |
5 | Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8 | Hauptgruppe 5 |
51 bis 54 | Sächliche Verwaltungsausgaben | Obergruppen |
511 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände Fahrgelder (soweit nicht Gruppen 525 und 527) Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung, bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten (soweit nicht Gruppen 523 oder 525) Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkgebühren, Ausgaben für die Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8/Obergruppe 81 Hierzu gehören z.B.: Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, eigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen Ärztliche Instrumente; Operations- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl. Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen, soweit nicht Haltung von Fahrzeugen; siehe Gruppe 514 (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen) | Gruppe 511 |
514 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen. Erwerb und Haltung von Fahrrädern Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse) Hierzu gehören auch: Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse Kleidergeld Abnutzungsentschädigungen | Gruppe 514 |
517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen Versicherung, Steuern und Abgaben Ausgaben für Bewachung sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung | Gruppe 517 |
518 | Mieten und Pachten Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Garagen, Stellplätze Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen) Erbbauzinsen | Gruppe 518 |
519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Laufende Unterhaltung der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen. Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben. Ersatz und Ergänzung des Zubehörs Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8 | Gruppe 519 |
520 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP- | Gruppe 520 |
521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften, bei Gruppe 519) Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8 Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82) Material für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und Schottermaterial Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517) | Gruppe 521 |
523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Hauptgruppe 8 Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken | Gruppe 523 |
525 | Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (einschließlich Sprachausbildung), z.B. Ausbildungs- Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige Honorare für Lehrkräfte Lehr- und Lernmittel, z.B.
| Gruppe 525 |
526 | Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen Preise bei Gutachterwettbewerben Gerichts- | Gruppe 526 |
527 | Dienstreisen | Gruppe 527 |
529 | Verfügungsmittel Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen | Gruppe 529 |
531 bis | Sonstiges Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können, z.B. Ausgaben für
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist | Gruppen 531 |
547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können | Gruppe 547 |
548 | Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können | Gruppe 548 |
549 | Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben | Gruppe 549 |
55 | Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund) | Obergruppe 55 |
551 | Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung | Gruppe 551 |
553 | Materialerhaltung | Gruppe 553 |
554 | Militärische Beschaffungen | Gruppe 554 |
558 | Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu- | Gruppe 558 |
559 | Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter | Gruppe 559 |
56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse Zu Obergruppen 56 und 57: Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite | Obergruppe 56 |
561 | Zinsausgaben an Bund | Gruppe 561 |
562 | Zinsausgaben an Länder | Gruppe 562 |
563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 563 |
564 | Zinsausgaben an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 564 |
567 | Zinsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 567 |
57 | Zinsausgaben an Kreditmarkt Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56 | Obergruppe 57 |
571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 571 |
572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 572 |
573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) | Gruppe 573 |
575 | Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt hier auch: Disagio | Gruppe 575 |
576 | Zinsausgaben an Ausland | Gruppe 576 |
58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse Zu Obergruppen 58 und 59: Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite | Obergruppe 58 |
581 | Tilgungsausgaben an Bund | Gruppe 581 |
582 | Tilgungsausgaben an Länder | Gruppe 582 |
583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 583 |
584 | Tilgungsausgaben an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 584 |
587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 587 |
59 | Tilgungsausgaben an Kreditmarkt Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58 | Obergruppe 59 |
591 | Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 591 |
592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 592 |
593 | Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen | Gruppe 593 |
595 | Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen | Gruppe 595 |
596 | Tilgungsausgaben an Ausland | Gruppe 596 |
6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2 | Hauptgruppe 6 |
61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21 | Obergruppe 61 |
611 | Allgemeine Zuweisungen an Bund | Gruppe 611 |
612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder z.B.
| Gruppe 612 |
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B.
| Gruppe 613 |
614 | Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 614 |
616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 616 |
617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 617 |
62 | Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22 | Obergruppe 62 |
621 | Schuldendiensthilfen an Bund | Gruppe 621 |
622 | Schuldendiensthilfen an Länder | Gruppe 622 |
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 623 |
624 | Schuldendiensthilfen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 624 |
626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 626 |
627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände | Gruppe 627 |
63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23 | Obergruppe 63 |
631 | Sonstige Zuweisungen an Bund z.B.
| Gruppe 631 |
632 | Sonstige Zuweisungen an Länder z.B. Zuweisungen des Bundes
Erstattungen des Bundes für
Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | Gruppe 632 |
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B. Zuweisungen
Erstattung von Ausgaben
| Gruppe 633 |
634 | Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 634 |
636 | Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit z.B. Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte Verwaltungskostenerstattung
| Gruppe 636 |
637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 637 |
66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22 | Obergruppe 66 |
661 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 661 |
662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen | Gruppe 662 |
663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland | Gruppe 663 |
664 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 664 |
666 | Schuldendiensthilfen an Ausland | Gruppe 666 |
67 | Erstattungen an sonstige Bereiche | Obergruppe 67 |
671 | Erstattungen an Inland z.B. Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau | Gruppe 671 |
676 | Erstattungen an Ausland | Gruppe 676 |
68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche | Obergruppe 68 |
681 | Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen z.B.
| Gruppe 681 |
682 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht Gruppe 661) Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen z.B.
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zu gute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen. | Gruppe 682 |
683 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht Gruppe 662) Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682 z.B.
| Gruppe 683 |
684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
Hierzu gehören u.a.
(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften) | Gruppe 684 |
685 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 685 |
686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften) Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen). Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen) | Gruppe 686 |
687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688) Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland Devisenausgleichszahlungen | Gruppe 687 |
688 | Abführung der Eigenmittel an die EU | Gruppe 688 |
69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet. Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppen 88, 89) zu erhöhen. Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
| Obergruppe 69 |
691 | Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 691 |
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 692 |
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 693 |
697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
| Gruppe 697 |
698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
| Gruppe 698 |
699 | Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 699 |
7 | Baumaßnahmen Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt Baumaßnahmen des Hochbaues Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens Baumaßnahmen des Wasserwesens Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens Baumaßnahmen des Straßenbauwesens Baumaßnahmen des Stadtbauwesens Baumaßnahmen der Landespflege Eingeschlossen sind z.B.
| Hauptgruppe 7 |
8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition. Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518) | Hauptgruppe 8 |
81 | Erwerb von beweglichen Sachen Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812). Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55 | Obergruppe 81 |
811 | Erwerb von Fahrzeugen Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
Wasserfahrzeuge, z.B.
Luftfahrzeuge, z.B.
| Gruppe 811 |
812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5 Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen gehören z.B.
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
| Gruppe 812 |
813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP- | Gruppe 813 |
82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen | Obergruppe 82 |
821 | Grunderwerb Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u.ä.) Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer | Gruppe 821 |
823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP- z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen | Gruppe 823 |
83 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | Obergruppe 83 |
831 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland | Gruppe 831 |
836 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland z.B.
| Gruppe 836 |
85 | Darlehen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Obergruppe 85 |
851 | Darlehen an Bund | Gruppe 851 |
852 | Darlehen an Länder | Gruppe 852 |
853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 853 |
854 | Darlehen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 854 |
856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 856 |
857 | Darlehen an Zweckverbände | Gruppe 857 |
86 | Darlehen an sonstige Bereiche | Obergruppe 86 |
861 | Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 861 |
862 | Darlehen an private Unternehmen | Gruppe 862 |
863 | Darlehen an Sonstige im Inland z.B. Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG | Gruppe 863 |
866 | Darlehen an Ausland | Gruppe 866 |
87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | Obergruppe 87 |
88 | Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften Zu Obergruppen 88 und 89: Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8. | Obergruppe 88 |
881 | Zuweisungen für Investitionen an Bund | Gruppe 881 |
882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien | Gruppe 882 |
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 883 |
884 | Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 884 |
886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 886 |
887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | Gruppe 887 |
89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88 | Obergruppe 89 |
891 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 891 |
892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | Gruppe 892 |
893 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland z.B. Wohnungsbauprämien | Gruppe 893 |
894 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften | Gruppe 894 |
896 | Zuschüsse für Investitionen an Ausland | Gruppe 896 |
9 | Besondere Finanzierungsausgaben | Hauptgruppe 9 |
91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.) | Obergruppe 91 |
912 | Zuführungen an Betriebsmittelrücklage | Gruppe 912 |
915 | Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 915 |
916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke | Gruppe 916 |
919 | Sonstige Zuführungen an Rücklagen z.B. Zuführungen an die Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage, Schuldendienstrücklage sowie Bürgschaftssicherungsrücklage | Gruppe 919 |
96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | Obergruppe 96 |
97 | Globale Mehr- und Minderausgaben | Obergruppe 97 |
971 | Globale Mehrausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden | Gruppe 971 |
972 | Globale Minderausgaben Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen | Gruppe 972 |
98 | Haushaltstechnische Verrechnungen Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38 | Obergruppe 98 |
981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | Gruppe 981 |
982 | Durchlaufende Posten | Gruppe 982 |
984 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 984 |
985 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 985 |
986 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 986 |
989 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 989 |