BMVBS-LS23-20020904-KF-A006.htm
Anlage 6
A. Anforderungen an die praktische Prüfung für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)
- I.
- Betriebsverfahren und eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, Bedienen einer Seefunkstelle
- 1.
- Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle
- 1.1
- DSC-Wachempfänger und Controller
- –
- Überwachung und Bedienung von DSC-Wachempfängern für den Ultrakurzwellen (VHF-Bereich)
- –
- Überwachung und Bedienung von DSC-Wachempfängern für den Grenzwellen (MF)-Bereich und DSC-Wachempfängern für den Grenzwellen (MF)/Kurzwellen (HF)-Bereich
- 1.2
- Bedienung von Ultrakurzwellen (VHF)-Funkanlagen
- –
- Kanäle
- –
- Überwachung
- –
- Bedienung
- –
- DSC
- –
- Sprechfunk
- –
- Sendeleistung
- 1.3
- Bedienung von Grenzwellen (MF)/Kurzwellen (HF)-Funkanlagen
- 2.
- Digitaler Selektivruf (DSC)
- 2.1
- Auswahl des Anrufformats
- –
- Notalarm
- –
- Anruf "An alle Funkstellen"
- –
- Einzelanruf
- –
- Gebietsanruf
- –
- Gruppenruf
- 2.2
- Rufnummernauswahl anhand des MMSI-Nummernsystems
- –
- Landeskenner (MID)
- –
- Gruppenrufnummern
- –
- Rufnummern der Küstenfunkstellen
- –
- Rufnummern der Seefunkstellen
- 2.3
- Anrufkategorien und Rangfolge
- –
- Not
- –
- Dringlichkeit
- –
- Sicherheit
- –
- Routine
- 2.4
- Bedienung des DSC-Controllers
- 2.5
- Funktionskontrolle
- 3.
- Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen von Funktelex-EinrichtungenFunkfernschreib-Systeme
- –
- ARQ-Verfahren
- –
- Vorwärts-Fehlerkorrektur-Verfahren (FEC)
- –
- Funktelexnummer-System
- –
- Kennung
- –
- Bedienung der Tastatur
- –
- Steuerungselemente und Anzeigen
- 4.
- Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen von Inmarsat-Einrichtungen und Verkehrsabwicklung
- 4.1
- Inmarsat A/B
- 4.2
- Inmarsat C
- 5.
- NAVTEXNAVTEX-Empfänger
- –
- Auswahl der Sendestationen
- –
- Auswahl der Nachrichtenart
- –
- Nachrichten, die nicht unterdrückt werden können
- –
- Bedienen der übrigen Kontrollelemente und Papierwechsel
- 6.
- Seenotfunkbaken (EPIRBs)
- –
- Wesentliche Betriebsmerkmale bei COSPAS/SARSAT (406 MHz/121,5 MHz)
- –
- Wesentliche Betriebsmerkmale bei Inmarsat (1,6 GHz)
- –
- Inhalt der Aussendung
- –
- Manuelle Bedienung
- –
- Funktionsprüfung/Testbetrieb
- II.
- Verkehrsabwicklung
- 1.
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache
- 1.1
- Notverkehr
- –
- DSC-Notalarm
- –
- Senden eines Notalarms
- –
- Weiterleiten eines Notalarms
- –
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- –
- Empfang und Bestätigung eines DSC-Notalarms
- –
- Bestätigungsverfahren über Sprechfunk
- –
- Bestätigungsverfahren über NBDP
- –
- Empfang und Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle
- –
- Empfang und Bestätigung durch eine Seefunkstelle
- –
- Bearbeitung von Notalarmen
- –
- Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung des Notverkehrs
- –
- Abwicklung des Notverkehrs
- –
- Prüfen von DSC-Not- und Sicherheitsanrufen
- –
- Aufhebung eines Fehlalarms
- –
- Funkverkehr vor Ort
- 1.2
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- –
- Verfahren für DSC-Dringlichkeits- und -Sicherheitsanrufe
- –
- Dringlichkeitsverkehr
- –
- Sicherheitsverkehr
- 1.3
- Empfang von Seefunk-Sicherheitsinformationen (MSI)
- –
- Empfang durch NAVTEX
- –
- Empfang durch Inmarsat-EGC
- –
- Empfang durch Kurzwellen (HF)-Funkfernschreiben
- –
- Nautische Warnnachrichten, die über Sprechfunk verbreitet werden
- 2.
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Sprechfunk benutzen in englischer Sprache
- 2.1
- Abwicklung des Notverkehrs
- 2.2
- Abwicklung des Dringlichkeitsverkehrs
- 2.3
- Abwicklung des Sicherheitsverkehrs
- III.
- Praktische und theoretische Kenntnisse über den öffentlichen/nicht öffentlichen Seefunkdienst in englischer Sprache
- 1.1
- Auswahl geeigneter Telekommunikationsverfahren in unterschiedlichen Situationen
- 1.2
- Funkverkehr mit Küstenfunkstellen in englischer Sprache
- –
- Anrufen mittels DSC
- –
- Anrufen mittels Sprechfunk
- –
- Anfordern einer handvermittelten Verbindung
- –
- Beendigung einer Verbindung
- 1.3
- Funkverkehr mit Seefunkstellen
B. Protokoll der praktischen Prüfung zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC)
- I.
- Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk
Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Grenzwellen (MF)/Kurzwellen (HF)/Ultrakurzwellen (VHF)-Seefunkanlagen
1.a) | 1. Versuch: | 1.b) | 1. Versuch: |
2.a) | 1. Versuch: | 2.b) | 1. Versuch: |
3.a) | 1. Versuch: | 3.b) | 1. Versuch: |
4.a) | 1. Versuch: | 4.b) | 1. Versuch: |
- II.
- Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten
Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand eines Fallbeispiels im Mobilen Seefunkdienst über Satelliten/Inmarsat-C-Anlage.
1. | 1. Versuch: |
2. | 1. Versuch: |
3. | 1. Versuch: |
4. | 1. Versuch: |
Die vorgenannten Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk Nr. 1.a) bis 4.a) oder Nr. 1.b) bis 4.b) und die Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten Nr. 1. bis 4. müssen von dem Bewerber mindestens im zweiten Versuch mit jeweils ausreichendem Ergebnis absolviert werden. Wird eine der Aufgaben auch im zweiten Versuch mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.
- III.
- Sonstige Fertigkeiten/Inmarsat A/B/M:
1. | 1. Versuch: |
2. | 1. Versuch: |
3. | 1. Versuch: |
4. | 1. Versuch: |
5. | 1. Versuch: |
Inmarsat C:
6. | 1. Versuch: |
7. | 1. Versuch: |
8. | 1. Versuch: |
9. | 1. Versuch: |
10. | 1. Versuch: |
Von den vorgenannten sonstigen Fertigkeiten Nr. 1 bis Nr. 10 dürfen höchstens zwei Aufgaben gestellt werden, von denen mindestens eine mit ausreichend bewertet werden muss.