BMVBS-LS23-20020904-KF-A003.htm
Anlage 3
A. Anforderungen an die praktische Prüfung für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)
- I.
- Betriebsverfahren und eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, Bedienen einer Seefunkstelle
- 1.
- Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer SeefunkstelleUltrakurzwellen-Funkanlagen
- –
- Kanäle
- –
- Überwachung
- –
- Bedienung
- –
- DSC
- –
- Sprechfunk
- –
- Sendeleistung
- 2.
- Digitaler Selektivruf (DSC)
- 2.1
- Auswahl des Anrufformats
- –
- Notalarm
- –
- Anruf "An alle Funkstellen"
- –
- Einzelanruf
- –
- Gruppenruf
- 2.2
- Rufnummernauswahl anhand des MMSI-Nummernsystems
- –
- Landeskenner (MID)
- –
- Gruppenrufnummern
- –
- Rufnummern der Küstenfunkstellen
- –
- Rufnummern der Seefunkstellen
- 2.3
- Anrufkategorien und Rangfolge
- –
- Not
- –
- Dringlichkeit
- –
- Sicherheit
- –
- Routine
- 2.4
- Bedienung des DSC-Controllers
- 2.5
- Funktionskontrolle
- II.
- Verkehrsabwicklung
- 1.
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache
- 1.1
- Notverkehr
- –
- DSC-Notalarm
- –
- Senden eines Notalarms
- –
- Weiterleitung eines Notalarms
- –
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- –
- Empfang und Bestätigung eines DSC-Notalarms
- –
- Bestätigungsverfahren
- –
- Empfang und Bestätigung durch eine Seefunkstelle
- –
- Abwicklung des Notverkehrs
- –
- Speicherabfrage
- –
- Aufhebung eines Fehlalarms
- –
- Funkverkehr vor Ort
- –
- Beenden des Notverkehrs
- –
- Funkstille gebieten
- 1.2
- Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
- –
- Verfahren für DSC-Dringlichkeits- und -Sicherheitsanrufe
- –
- Dringlichkeitsverkehr
- –
- Sicherheitsverkehr
- 2.
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Sprechfunk benutzen, in englischer Sprache
- 2.1
- Abwicklung des Notverkehrs
- 2.2
- Abwicklung des Dringlichkeitsverkehrs
- 2.3
- Abwicklung des Sicherheitsverkehrs
- III.
- Weitere Kenntnisse über Betriebsverfahren für die allgemeine TelekommunikationPraktische Kenntnisse über den öffentlichen/nichtöffentlichen Seefunkdienst
- 1.1
- Funkverkehr mit Küstenfunkstellen mittels Sprechfunk in englischer Sprache
- –
- Anrufen mittels DSC
- –
- Anrufen mittels Sprechfunk
- –
- Anfordern einer handvermittelten Verbindung
- –
- Beendigung einer Verbindung
- 1.2
- Funkverkehr mit Seefunkstellen in englischer Sprache
B. Protokoll der praktischen Prüfung zum Erwerb des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)
I. Pflichtaufgaben
Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen.
1.a) | 1. Versuch: | 1.b) | 1. Versuch: |
2.a) | 1. Versuch: | 2.b) | 1. Versuch: |
3.a) | 1. Versuch: | 3.b) | 1. Versuch: |
4.a) | 1. Versuch: | 4.b) | 1. Versuch: |
Die vorgenannten Pflichtaufgaben Nr. 1.a) bis 4.a) oder Nr. 1.b) bis 4.b) müssen von dem Bewerber mindestens im zweiten Versuch mit jeweils ausreichendem Ergebnis absolviert werden. Wird eine der Aufgaben auch im zweiten Versuch mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.
II.
Sonstige Fertigkeiten
1. | 2. Versuch: |
2. | 1. Versuch: |
3. | 1. Versuch: |
4. | 1. Versuch: |
5. | 1. Versuch: |
6. | 1. Versuch: |
7. | 1. Versuch: |
8. | 1. Versuch: |
9. | 1. Versuch: |
10. | 1. Versuch: |
11. | 1. Versuch: |
12. | 1. Versuch: |
13. | 1. Versuch: |
Von den vorgenannten sonstigen Fertigkeiten Nr. 1 bis Nr. 13 dürfen höchstens drei Aufgaben gestellt werden, von denen mindestens zwei mit ausreichend bewertet werden müssen.