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BMUKN-SII3-20240730-02-SF-A006.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinie für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung (SV-RL Anlagen)



Anhang



Tabelle 1: Modulare Struktur der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen



Rahmenrichtlinie für Sachverständigentätigkeiten
nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 StrlSchG

§ 88 Absatz 4 StrlSchV
§ 88 Absatz 5 StrlSchV

§ 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b StrlSchV
§ 88 Absatz 5 StrlSchV

§ 89 StrlSchV
§ 25 Absatz 4 StrlSchV

„SV-RL Röntgen“

„SV-RL Anlagen“

„RL Dichtheitsprüfung“

Richtlinie für Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung

Richtlinie für Sachverständigenprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen und Geräten für die Gammaradiographie nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung

Richtlinie über die Prüfung der Unversehrtheit und Dichtheit von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die sonstige radioaktive Stoffe enthalten, nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung




einschließlich

einschließlich

einschließlich

Prüfberichtsmuster und Bescheinigungsmuster für

Prüfberichtsmuster für

Prüfberichtsmuster für

Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

umschlossene radioaktive Stoffe sowie bauartzugelassenen Vorrichtungen, die sonstige radioaktive Stoffe enthalten

Röntgeneinrichtungen


Störstrahler

Bestrahlungsvorrichtungen



Geräte für die Gammaradiographie




! Bis zur Überarbeitung und Integration gilt die Fassung vom 22. April 2024.


! Bis zur Überarbeitung und Integration gilt die Fassung vom 7. September 2012.



Tabelle 2: Beispielliste für wesentliche Änderungen, die in der Regel eine Sachverständigenprüfung erfordern



Nr.

Art der Änderung

Bemerkung

Hardware



1

Änderung beim bautechnischen Strahlenschutz (Strahlenschutztor; Wände/Boden/Decke; Durchführungen für Kabel/Lüftung)


2

für Aufenthaltszeiten relevante Nutzungsänderungen in angrenzenden Bereichen


3

Austausch/Umbau eines Afterloadinggerätes

Austausch des Gerätes, wenn nur der Umgang mit der Quelle genehmigt ist; Umbau von strahlerführenden Komponenten und Behältern

4

Austausch/Umbau einer Bestrahlungsvorrichtung mit rad. Quellen

Austausch des Gerätes, wenn nur der Umgang mit der Quelle genehmigt ist; Umbau von strahlerführenden Komponenten und Behältern

5

Änderung des Blendensystems (z. B. MLC)


6

Änderung des internen Dosimetriesystems


7

Änderung des Bildempfängers der MV-Bildgebung


8

Änderung/Erweiterung der genehmigten Bestrahlungstechniken (z. B. Gating, neue Energien)


9

Änderung strahlführender Komponenten (Target, Filter, Kollimatoren)


10

Änderung von automatisch einstellbaren Patientenlagerungsmitteln (z. B. Tisch; manuelle Lagerungsmittel wie Kopfstützen/Schaumstoffkörper u. ä. sind nicht gemeint)


11

Einbau/Erweiterung/Änderung des Personensicherheitssystems


12

Ergänzung von strahlsteuerndem Zubehör


Software



13

Änderung der Betriebs-/Steuerungssoftware (Maschine), vordere Ziffer

bei Software-Update mit Änderung der Versionsnummer oder der in der Genehmigung aufgeführten Version

14

Änderungen der Interlock-Logik


15

Änderung der Patientenverifikationssoftware (Record & Verify-System), vordere Ziffer


16

Softwareerweiterung bei neuen Bestrahlungstechniken oder bei strahlsteuerndem Zubehör