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Anlage 1 zu den Personalaktenrichtlinien
Sachakten
Sachakten gehören nicht zur Personalakte. In Sachakten werden Vorgänge verfügt, die keinen direkten Bezug zu den dienstlichen Verhältnissen der Beamtin oder des Beamten haben, die jedoch das dienstliche Verhältnis berühren. Der Inhalt einer Sachakte ist eher themenbezogen und fasst zusammengehörende Schriftstücke nach inhaltlichen Merkmalen zusammen.
Auszug § 106 BBG: „Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Andere Unterlagen dürfen in die Personalakte nicht aufgenommen werden. Nicht Bestandteil der Personalakte sind Unterlagen, die besonderen, von der Person und dem Dienstverhältnis sachlich zu trennenden Zwecken dienen…“.
Mögliche Sachakten | Hinweise, die zu beachten sind |
Gremienbeteiligung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) | |
Prüfungsakte | |
Sicherheitsakte | Die Vernichtungs- und Löschfristen gemäß §§ 19, 22 SÜG sind zu beachten. |
Aussagegenehmigungen | |
Widerspruchsverfahren | |
Unterlagen, die aus Anlass von Personalplanungen zusammengestellt werden | |
Teilnahme an Auswahlverfahren | Bei Besetzungsvorgängen kann auch ein innerer Zusammenhang zum Dienstverhältnis gesehen werden (Interessenschwerpunkte und Flexibilität der Beamtin oder des Beamten). Dadurch ist eine Verfügung in die Personalakte (Teil B oder 2) oder in die Sachakte möglich (Ermessen der Beschäftigungsbehörde). Es ist darauf zu achten, dass Daten anderer Personen unkenntlich gemacht werden (auch bei einer positiven Auswahlentscheidung). |
Unterlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM- | Das BEM- Zugriff auf die BEM- |
Leitungsvorlagen zu Personalentscheidungen, Vermerke über Vorstellungsgespräche | |
Prozessakten | |
Auswahlverfahren für einen Aufstieg | |
Beförderungsentscheidungen | |
Dienstpostenbewertung/ Arbeitsplatzbewertung | Die Dienstpostenbeschreibung/ Tätigkeitsbeschreibung verbleibt in der Regel im Organisationsreferat, da nur ein Bezug zur (Plan- Das Bewertungsergebnis ist als zahlungsbegründende Unterlage Bestandteil der Personalakte. Es bestehen jedoch keine Bedenken, auch personalisierte Dienstposten- |
Annahme von Belohnungen und Geschenken | |
Aus- und Fortbildung | Hier sind nicht Teilnahmebescheinigungen gemeint (siehe Teil B oder 2 der Grundakte), sondern die allgemeinen Unterlagen der personalverwaltenden Stelle zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie z. B. das Abordnungsschreiben oder Ergebnisse von Sprachtests. |
Dienstpläne |
Hinweise zu den Aufbewahrungsfristen bei Sachakten:
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