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BMF-ZA5-20200101-P-17-00-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Aufstiegsrichtlinie für die Beamtinnen/Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes und vergleichbarer Tarifbeschäftigter in den Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums der Finanzen (Bundeszentralamt für Steuern und Informationstechnikzentrum Bund)



Anlage 1
Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg in den höheren Dienst



(1)
Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt durch die HS Bund auf Grundlage des jeweils aktuellen Leitfadens über die Durchführung eines Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Aufstieg in den höheren Dienst über das Masterstudium (Master of Public Administration) und den hierzu von der HS Bund erlassenen Durchführungshinweisen. Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.


(2)
Die Geschäftsbereichsbehörde bestimmt unter Beachtung der in Absatz 1 genannten Vorschriften, welche Aufgaben im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens zu fertigen und wie deren Ergebnisse zu gewichten sind und teilt dieses den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig vor dem Verfahren mit. Die HS Bund kann von den Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich das Fertigen von weiteren Arbeiten zur Feststellung der Studierfähigkeit verlangen. Die Bewertung von Aufgaben (wie z.B. der Bochumer Matrizentest) werden von der HS Bund nur nachrichtlich mitgeteilt. Sie fließen nicht in das Ergebnis des Auswahlverfahrens ein.
Die Aufgabenstellung einschließlich Lösungsskizze für die Prüfungsaufgaben zur Ermittlung der Fachkompetenz wird durch die Geschäftsbereichsbehörde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen erstellt. Das Thema der Prüfungsaufgaben ist dem Aufgabenkreis der Abteilung zu entnehmen, die die Aufstiegsmöglichkeit anbietet.


(3)
Im mündlichen Teil sind eine Selbstpräsentation (5 Minuten), eine Gruppendiskussion (20 Minuten zzgl. 20 Minuten Vorbereitungszeit), ein Rollenspiel (10 Minuten zzgl. 10 Minuten Vorbereitungszeit) und ein Interview (20 Minuten) zu absolvieren. Die Geschäftsbereichsbehörde bestimmt die Gewichtung der Prüfungsteile und teilt diese den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig vor dem Verfahren mit.


Das Thema des Rollenspiels ist nach dem Anforderungsprofil unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an eine Beamtin/einen Beamten des höheren Dienstes in der Bundesfinanzverwaltung zu bestimmen.


(4)
Die Bewertung der Leistungen im Auswahlverfahren erfolgt nach Maßgabe des in Ziffer 1 genannten Leitfadens. Anlage 5 dieser Richtlinie findet keine Anwendung.


(5)
Die individuellen Gesamtergebnisse werden, ggf. zusammen mit der Rangfolge der Bewerberinnen/Bewerber und unter Beachtung des § 8 BGleiG, nach Auswertung der schriftlichen Prüfungsleistungen zur abschließenden Entscheidung an die teilnehmenden Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums der Finanzen gesendet.
Das Personalreferat der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörde eröffnet den Bewerberinnen/Bewerbern die Gesamtergebnisse sowie ggf. den erreichten Rangplatz im Auswahlverfahren und unterrichtet das zuständige Personalreferat im Bundesministerium der Finanzen. Den Bewerberinnen/Bewerbern wird eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt, mit der/dem die Ergebnisse erörtert werden können.