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BMF-VIIIB1-20231213-SF-A011.htm

Zum Hauptdokument : Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes



Anlage 11



Information zum Datenschutz
nach Art. 13 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)



VERWENDUNGSHINWEISE:
1. Diese Datenschutzhinweise dienen zur Verwendung durch das Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Sie informieren über die Verarbeitung der Daten von Geschäftsführern und Mitgliedern von Überwachungsgremien zum Zwecke der Erfüllung der Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Bundes. Weitere Verarbeitungstätigkeiten durch die Gesellschaft wären durch diese zu ergänzen bzw. in einem separaten Dokument darzulegen.


2. In den farblich abgesetzten Textfeldern werden zusätzliche Informationen zur Verwendung der Datenschutzhinweise im Einzelfall bereitgestellt. Die gelb hervorgehobenen Passagen im Text erfordern eine Vervollständigung durch den Anwender bzw. eine Streichung der nichtzutreffenden Optionen. Die Hinweisfelder sind nach Abschluss der Bearbeitung zu entfernen.


3. “Verarbeitung” erfasst jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie, unter anderem, das Erheben, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.


4. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, aber auch die Höhedes Gehalts.



Die […] [Name des Unternehmens] verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht und zur Herstellung von Transparenz bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Sie erhalten dieses Informationsblatt, um Sie über die relevanten Datenverarbeitungsvorgänge und Ihre Rechte aufzuklären.



I. Kontaktdaten des Verantwortlichen



VERWENDUNGSHINWEIS:
Das Beteiligungsuntemehmen ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO. Bitte tragen Sie daher hier die Kontaktdaten des Beteiligungsuntemehmens ein.



[…] [Name des Unternehmens mit voller
Rechtsform] […] [Adresse des Unternehmens]
Tel.: […] [Telefonnummer des Unternehmens]
E-Mail: […] [E-Mail-Adresse des Unternehmens]



II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten



VERWENDUNGSHINWEIS:
Bitte tragen Sie hier die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens ein. Dieser dient den Betroffenen als Ansprechpartner bei datenschutzrechtlichen Fragen.



Datenschutzbeauftragter der […] [Name des
Beteiligungsunternehmens] […] [Adresse DSB des
Beteiligungsunternehmens]
Tel.: […] [Telefonnummer DSB des Beteiligungsunternehmens]
E-Mail: […] [E-Mail-Adresse DSB des Beteiligungsunternehmens]



III. Datenverarbeitungen



VERWENDUNGSHINWEIS:
Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich die Verarbeitungstätigkeit der „Rechenschaftspflicht der Beteiligungsführung des Bundes“. Weitere Verarbeitungstätigkeiten sind zu ergänzen bzw. den Betroffenen in einem gesonderten Dokument mitzuteilen.



Rechenschaftspflicht der Beteiligungsführung des Bundes sowie Transparenz bei Unternehmen im (Mit-) Eigentum des Bundes



Das Unternehmen nimmt im öffentlichen Interesse staatliche Aufgaben wahr bzw. unterstützt diese. Im Interesse der Rechenschaft über die Verwendung öffentlicher Mittel und der Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit ist eine Veröffentlichung der individuellen Gehälter der Mitglieder der Geschäftsführung und des Überwachungsorgans erforderlich.



1. Zweck der Verarbeitung



Im Rahmen der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der […] [Name des Unternehmens] besteht eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem beteiligungsführenden Bundesministerium. Diese umfasst insbesondere Informationen über die gewährte Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung bzw. einer Überwachungsfunktion. Die Offenlegung der Vergütung ermöglicht es dem Bund, seine Beteiligungen zu steuern sowie seinen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber dem Bundesrechnungshof als auch dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit beim Umgang mit öffentlichen Vermögen entsprechen zu können. Zudem werden die Daten zur Vergütung durch die […] [Name des Unternehmens] für die Erstellung von Unternehmensberichten und des jährlichen Corporate Governance Berichts verwendet.



Für jedes Unternehmen werden daher die wirtschaftlichen Zusammenhänge auf Basis nachvollziehbarer Kennziffern und qualitativer Faktoren analysiert und überwacht. Die Analyse der Wirtschaftlichkeit umfasst insbesondere Nachhaltigkeitsfragen bei der Vergütung und der Unternehmensentwicklung, Beurteilung der Geschäftsrisiken, Gender Payment, Identifizierung von Interessenskonflikten und Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft, Gewährleistung von Transparenz und Publizität sowie ein entsprechendes Berichtswesen.



Im Rahmen der Transparenz und der Rechenschaftspflicht werden insbesondere die folgenden Berichte erstellt bzw. Auskünfte erteilt:



VERWENDUNGSHINWEIS: Nachfolgend sind verschiedene Berichte aufgeführt, welche im Rahmen der Transparenz und Rechenschaftspflicht erstellt werden. Der Corporate Governance Bericht wird lediglich relevant, sofern das Unternehmen dem PCGK unterfällt; andernfalls ist dieser zu streichen.



Beteiligungsbericht des Bundes (BB)
Standardisiertes Beteiligungsmonitoring (SBM)
Berichte im Zusammenhang mit (Einzel-)Anfragen von Abgeordneten oder Fraktionen des Deutschen Bundestages (Berichte BT)
Corporate Governance Bericht des Unternehmens (CG Bericht)
Anhang zum Jahresabschluss / Konzernabschluss für nichtbörsennotierte und nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen (§§ 285 Nr. 9 Buchst. a), b), c), 285 Nr. 10 HGB (Einzelabschluss) u. § 314 Nr. 6 Buchst. a), b), c) HGB (Konzernabschluss) (Anhang JA/KA).


2. Datenkategorien



Um der Gewährleistung von Transparenz und der Rechenschaftspflicht nachzukommen, werden die folgenden Datenkategorien verarbeitet:



VERWENDUNGSHINWEIS: Spiegelbildlich zu den oben genannten Berichten werden hier diejenigen personenbezogenen Daten aufgeführt, welche für den jeweiligen Bericht bzw. die jeweilige Auskunft erhoben werden. Bitte streichen Sie die Datensätze für diejenigen Berichte, die nicht auf Ihr Unternehmen zutreffen.




[BB]

[SBM]

[Berichte BT]

[CG Bericht]

[Anhang JA/KA]







Geschäftsführung






Anrede / Geschlecht Vor- u. Nachname Titel

x


x

x

x

Funktion in der Geschäftsführung (z.B. Vorsitzender)

x


x

x

x

Grundvergütung

x


x

x

x

Vertragsdauer



x

x


Zusätzliche Fixvergütung / Nebenleistungen

x


x

x

x

Variable Vergütung

x

x

x

x

x

Summe der Vergütung / Gesamtvergütung

x


x

x

x

Aufwendungen für Altersversorgung

x


x

x

x1

Gewährte Vorschüsse, Kredite (zzgl. Zinssatz, wesentlicher Bedingungen, ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten o. erlassenen Beträge u. Haftungsverhältnisse)





x







Mitglieder Überwachungsgremium






Anrede / Geschlecht Vor- u. Nachname Titel

x


x

x

x

Bestelldauer



x



Art des Gremiums (Aufsichtsrat, Kuratorium, Beirat, Verwaltungsrat)

x


x

x

x

Funktion im Überwachungsgremium

x


x

x

x

Entgeltlichkeit der Tätigkeit

x


x

x

x

Fixvergütung sowie Sitzungsgeld

x


x

x

x

Variable Vergütung

x


x

x

x

Gesamtvergütung

x


x

x

x

Aufwendungen für Altersversorgung





x

Gewährte Vorschüsse, Kredite (zzgl. Zinssatz, wesentlicher Bedingungen, ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten o. erlassenen Beträge u. Haftungsverhältnisse)





x

Vertreterfunktion (Anteilseigner-, Arbeitnehmerseite, Gebietskörperschaft, Bundesorgan)

x


x

x

x

Ministerium/Dienstrang bei Bundes- u. Landesvertretern

x


x

x


Bestimmendes Staatsorgan für Entsendung

x


x

x




1 Die Aufwendungen für Altersversorgung betreffen nur die früheren Organmitglieder (§ 285 Nr. 9 Buchst. b) HGB (Einzelabschluss) und § 314 Nr. 6 Buchst. c) HGB (Konzernabschluss)).



3. Rechtsgrundlage



Die Verarbeitung der genannten Daten zum Zwecke der Transparenz beim Umgang mit öffentlichen Vermögen und der Rechenschaftspflicht erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO.



4. Kategorien von Empfängern



VERWENDUNGSHINWEIS: Nachfolgend werden die Empfänger aufgeführt, an welche die personenbezogenen Daten im Rahmen der Rechenschaftspflicht übermittelt werden. Von einer Übermittlung spricht man, sobald die Daten die eigene juristische Person verlassen.



a) Beteiligungsführendes Bundesministerium



Zum Zwecke der Herstellung von Transparenz und Erfüllung der Rechenschaftspflichten des Bundes werden die oben genannten personenbezogenen Daten an das beteiligungsführende Bundesministerium übermittelt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO. Das beteiligungsführende Bundesministerium verarbeitet lediglich die angegebenen Kategorien von personenbezogenen Daten.



Kontaktdaten des beteiligungsführenden Bundesministeriums:



VERWENDUNGSHINWEIS:
Für die Verarbeitung durch das beteiligungsführende Bundesministerium, z.B. das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ist dieses Verantwortlicher i. S. d. DSGVO. Bitte tragen Sie daher hier die Kontaktdaten des beteiligungsführenden Bundesministeriums ein.



[…] [Name des beteiligungsführenden Bundesministeriums]
[…] [Adresse des beteiligungsführenden
Bundesministeriums] Tel.: […]
E-Mail: […]
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:



VERWENDUNGSHINWEIS:
Bitte tragen Sie hier die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des beteiligungsführenden Bundesministeriums ein. Dieser dient den Betroffenen als Ansprechpartner bei datenschutzrechtlichen Fragen.



[…] Datenschutzbeauftragter [des beteiligungsführenden
Bundesministeriums] […] [Adresse des DSB des beteiligungsführenden
Bundesministeriums]
Tel.: […]
E-Mail: […]



b) Bundesministerium der Finanzen



Das beteiligungsführende Bundesministerium leitet insbesondere zu Zwecken der Erteilung von Auskünften und der Erstellung von Berichten gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrechnungshof sowie zur Erstellung von Rechenschafts- und Transparenzberichten wie beispielsweise dem Beteiligungsbericht des Bundes, die hierfür erforderlichen Informationen an das Bundesministerium der Finanzen weiter. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO. Das Bundesministerium der Finanzen verarbeitet lediglich die angegebenen Kategorien von personenbezogenen Daten.



Kontaktdaten des Bundesministeriums der



Finanzen: Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 0
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de



Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums der
Finanzen: Datenschutzbeauftragter des Bundesministeriums der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 030 / 18 682-1576
E-Mail: datenschutz@bmf.bund.de



5. Dauer der Speicherung



Die Daten werden für die Dauer der bestehenden Berichtspflichten durch die jeweiligen Verantwortlichen gespeichert, längstens für zehn Jahre. Berichte die veröffentlicht werden, werden für einen Zeitraum von zehn Jahren für den Abruf im Internet vorgehalten; eine längere Speicherung durch Dritte kann bei Veröffentlichungen für die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Soweit Berichte als amtliche Publikation bereitgestellt werden, erfolgt eine Löschung der personbezogenen Daten in diesen Formaten mit Einstellung der öffentlichen Bereitstellung.



6. Bereitstellung der Daten



Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich.



IV. Rechte aus dem Datenschutz



Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenportabilität (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht, der Verarbeitung aufgrund einer besonderen Situation zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Wenn Sie annehmen, dass die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten Ihre Rechte verletzt, können Sie sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.



Kontaktdaten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:



Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Tel: 49 (0)228-997799-0
Email: poststelle@bfdi.de-mail.de



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