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BMF-VIIIB1-20231213-SF-A007.htm

Zum Hauptdokument : Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes



Anlage 7
Muster einer Vereinbarung zwischen dem mandatsvorbereitenden
Bundesministerium und einem Mitglied des Überwachungsorgans



Vereinbarung*



[Anlage 7 geht davon aus, dass bereits eine Vereinbarung zwischen dem Mitglied des Überwachungsorgan und dem beteiligungsführenden Bundesministerium (gemäß Anlage 5 oder 6) geschlossen wurde und regelt ergänzend das Innenverhältnis zwischen dem Mitglied des Überwachungsorgans und dem entsendenden Bundesministerium, wenn dieses nicht beteiligungsführendes Ministerium ist.1]



zwischen



[…] [Name des Mitglieds des Überwachungsorgans]

- Mitglied des Überwachungsorgans



und



[…] [Name des entsendenden Bundesministeriums]



- entsendendes Bundesministerium -



1.
Das Mitglied des Überwachungsorgans (wurde/wird) mit Wirkung vom […] [Datum] zum Mitglied des […] [Name des Überwachungsorgans] der/des […] [Name des Unternehmens/der Institution, Sitz] bestellt.


2.
Unter Bezugnahme auf die Tz. 66 ff. [und Tz. 74 ff.]2 der „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“ („Richtlinien“) wird das Mitglied des Überwachungsorgans, sofern gemäß § 394 S. 2 AktG für das entsendende Bundesministerium von Bedeutung, das mandatsvorbereitende Referat im entsendenden Bundesministerium frühzeitig über die Sitzungen des […] [Name des Überwachungsorgans] der/des […] [Name des Unternehmens/der Institution] unterrichten.


3.
Die Berichtspflicht des Mitglieds des Überwachungsorgans bezieht sich, sofern gemäß § 394 S. 2 AktG für das entsendende Bundesministerium von Bedeutung, auch auf die vom Unternehmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzung übermittelten und vorgelegten Unterlagen, vom Mitglied erstellte Berichte, das Sitzungsprotokoll und weitere Unterlagen, insbesondere solche, die das Mitglied des Überwachungsorgans zwischen den Sitzungen in dieser Funktion vom Unternehmen, anderen Mitgliedern des Überwachungsorgans oder sonstigen Stakeholdern des Unternehmens erhalten hat.


4.
Insbesondere wird das Mitglied des Überwachungsorgans sich vor Entscheidungen/Beschlussfassungen des Überwachungsorgans mit dem mandatsvorbereitenden Referat des entsendenden Bundesministeriums abstimmen. Hierzu wird das Mitglied des Überwachungsorgans die vorbereitenden Sitzungsunterlagen dem mandatsvorbereitenden Referat des entsendenden Bundesministeriums unverzüglich nach Eingang zuleiten. Darüber hinaus soll sich das Mitglied des Überwachungsorgans mit weiteren vom Bund oder, sofern zweckmäßig, auch mit von anderen Gebietskörperschaften gewählten oder entsandten Mitgliedern des Überwachungsorgans über eine einheitliche Auffassung verständigen. Bei der Wahrnehmung seines Mandats wird es neben den Gesellschaftsinteressen auch die besonderen Interessen des Bundes berücksichtigen.


5.
[Das Mitglied des Überwachungsorgans wird dem Vorsitzenden des Überwachungsorgans gemäß § 394 S. 3 AktG die auf Basis dieser Vereinbarung bestehende Berichtspflicht in Textform mitteilen, verbunden mit der Bitte um Information des Überwachungsorgans.]3


6.
Diese Vereinbarung ist für die Dauer des Mandats des Mitglieds des Überwachungsorgans im […] [Name des Überwachungsorgans] des/der […] [Name des Unternehmens/der Institution] abgeschlossen.


7.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in dieser Vereinbarung.


…....................................................
(Ort, Datum)



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(Unterschrift Mitglied des Überwachungsorgans)



.......................................................
(Unterschrift entsendendes Bundesministerium)