Bekanntmachung zur Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtstrategie zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (EE)
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Bekanntmachung zur Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtstrategie zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE)
Vom 31. August 2010
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- Förderzweck
Mit dem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 werden die Ziele zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bestätigt. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2020 in der Stromversorgung auf mindestens 30% und in der Wärmeversorgung auf 14% steigen. 12% des Energiebedarfs der Mobilität sollen aus Erneuerbaren gedeckt werden (energetisch). Im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie geht die Bundesregierung davon aus, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 auf 38,6% steigen kann. Der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien inklusive Verkehr und Wärme soll sich auf 19,6% erhöhen. Auch nach 2020 soll der Ausbau kontinuierlich fortgeführt werden, sodass die erneuerbaren Energien perspektivisch den Hauptteil des Energieversorgungssystems übernehmen. Nach dem 2009 aktualisierten Leitszenario der BMU-Leitstudie 2008 zur Weiterentwicklung der Ausbaustrategie der erneuerbaren Energien werden diese im Jahr 2030 bereits knapp 60% des Bruttostromverbrauchs abdecken. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Entwicklung nur in Verbindung mit erheblichen Fortschritten bei der Energieeffizienz zu realisieren ist.
Um die genannten Ziele zu erreichen, ist es erforderlich, geeignete politische, soziale, ökologische und ökonomische Rahmenbedingungen zu beachten bzw. zu schaffen. Zentrale Herausforderungen stellen dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien bzw. die Transformation der Energieversorgung hin zu einem weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgungssystem dar. Dieses muss die technischen Voraussetzungen und geeignete ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen für hohe Anteile erneuerbarer Energien in einem optimierten Gesamtsystem aufweisen und jederzeit eine sichere, sozial und ökologisch verträgliche sowie wirtschaftliche Energieversorgung gewährleisten. Hier sind nach wie vor viele Fragen zur Ausgestaltung der künftigen Energieversorgungsstruktur, insbesondere bei der Stromversorgung, offen.
Entsprechende Fragen ergeben sich zunächst im Bereich ökonomischer, ökologischer und rechtlicher Randbedingungen beim weiteren Ausbau, bei der Netzintegration und der Speicherung erneuerbarer Energien. Zu untersuchen ist auch weiterhin das Wechselspiel zwischen sich weiterentwickelnden Marktmechanismen, rechtlichen Instrumenten wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und einem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Energieversorgung.
Weiterer Untersuchungsbedarf besteht beispielsweise auch im Bereich der Kraft-Wärmekopplung, der Elektromobilität und der Einbindung nationaler Energiekonzepte in ein sich entwickelndes europäisches Verbundnetz.
Unter anderem hinsichtlich der weiteren Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien und einer verbesserten Umweltbildung ist auch im Bereich der Sozialwissenschaften weiterer Forschungsbedarf zu erkennen.
Im Mittelpunkt dieser Förderbekanntmachung stehen mittel- bis langfristige Herausforderungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der vorgesehenen EEG-Novellierung hinausgehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) setzt damit die Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Bereich der erneuerbaren Energien im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fort.
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- Gegenstand der Förderung
Diese Bekanntmachung zielt im Kern ab auf Untersuchungen zur Transformation der Energieversorgung zu einem weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhenden Versorgungssystem. Übergeordnetes Ziel ist es sicherzustellen, dass die für die o. g. Ziele geeigneten rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen geschaffen und gefestigt werden und die erforderlichen Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in geeignete Energiespeicher etc. vorgenommen werden.
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- Gestaltung von Strommärkten
Damit erneuerbare Energien perspektivisch den Hauptteil der Energieversorgung übernehmen können, werden Strommärkte benötigt, die auch auf das Energieangebot aus fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen ausgerichtet sind. Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen und Aufgaben:
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- Marktdesigns, in denen sich die fluktuierenden erneuerbaren Energien sowie Speicher behaupten können, gleichzeitig aber auch der zumindest in einer Übergangsphase noch erforderliche Restbedarf an konventionellen Kraftwerken flexibler und zugleich wirtschaftlich betrieben werden kann (insbesondere auch Bedarf an und mögliche Ausgestaltung von Kapazitätsmärkten)
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- Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien einschließlich der Teilnahme an den Regelenergiemärkten
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- grundlegender langfristiger Weiterentwicklungsbedarf des EEG bzw. auch darüber hinaus der Förderung der erneuerbaren Energien im Hinblick auf deren zunehmende Wettbewerbsfähigkeit und auf die Herausforderungen der Transformation der Energieversorgung; dabei sind jederzeit geeignete Investitionsbedingungen sicherzustellen
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- Anreizmechanismen für eine bedarfsgerechtere Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
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- Integration von Speichern und Lastmanagement in die Energieversorgung; notwendige Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen und die Marktteilnahme
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- erforderliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsfragen für ggf. noch erforderliche (flexible) konventionelle Kraftwerke
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- Transformation des Energieversorgungssystems
Um die gesetzten Ziele für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, bedarf es einer Transformation des Energieversorgungssystems sowie geeigneter ökonomischer, sozialer und ökologischer Rahmenbedingungen für diese Transformation. Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen und Aufgaben:
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- Integration der regenerativen Stromerzeugung und -nutzung ins Energiesystem, inkl. Speicherung und Lastmanagement (z.B. Speicherbedarf in Abhängigkeit vom Ausbau der nationalen und grenzüberschreitenden Netze sowie von weiteren Einflussfaktoren) einschließlich rechtlicher und ökonomischer Aspekte
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- Integration der Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien, inklusive Speicherung und Verteilerkonzepte, ins Energiesystem
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- Synergien, Wechselwirkungen und Konkurrenzen zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sowie zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung andererseits
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- Einbettung des nationalen Ausbaus und der nationalen Förderung der erneuerbaren Energien in den europäischen Rahmen
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- Ressourcenverfügbarkeit für sowie Ressourceneffizienz und Recycling von Anlagen zur Nutzung, Speicherung und Verteilung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien
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- Möglichkeiten der Anwendung von Erkenntnissen aus dem Forschungsgebiet „Komplexe Systeme“ auf o. g. Frage- und Problemstellungen
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- übergreifende, einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Transformationsprozesses
Projektvorschläge können auch mehrere der o. g. Frage- und Problemstellungen erfassen. Sie sollen grundsätzlich soweit sinnvoll auch auf folgende, mit der Transformation der Energieversorgung verbundene Aspekte eingehen, deren frühzeitige Berücksichtigung für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig ist:
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- Wechselwirkungen mit umwelt- und naturschutzfachlichen und -politischen Aufgaben und Zielen
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- gesellschaftliche und kulturelle Aspekte der Transformation der Energieversorgung wie z.B. Akzeptanz, Fragen des Lebensstils, demografischer Wandel, Entwicklung der Siedlungsstrukturen, Aspekte von Aus- und Weiterbildung, Wechselwirkungen mit verschiedenen anderen gesellschaftlich relevanten Entwicklungen
Nicht förderfähig sind Projekte zur Technologieentwicklung im eigentlichen Sinne. Für Untersuchungen zum Einsatz und zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse wird auf die Förderbekanntmachung des BMU zur energetischen Biomassenutzung vom 4. Juni 2009 verwiesen.
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- Zuwendungs-/Förderempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeweils mit Sitz in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u. a.) ist ausdrücklich erwünscht.
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- Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung sind ein erhebliches Bundesinteresse sowie die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung. Eine Expertise der Antragsteller zur jeweiligen Thematik ist nachzuweisen.
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- Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen/Fördergelder
Die Finanzierung der Maßnahmen wird in der Regel als nicht rückzahlbare Zuwendung (Projektförderung) erfolgen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel — je nach Anwendungsnähe des Vorhabens — bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMU-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung — grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten — vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft — FhG — die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Dient die Maßnahme im Ausnahmefall ausschließlichem Bundesinteresse, erfolgt die Finanzierung in Form eines Auftrags.
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- Sonstige Bestimmungen
Die folgenden Nebenbestimmungen des BMU werden Bestandteil der Zuwendungs-/Förderbescheide:
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- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)
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- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 98)
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- für Aufträge grundsätzlich die VOL/A, bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge (BEBF 98)
Die Nebenbestimmungen sind erhältlich unter:
http://
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- Verfahren
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMU seinen Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ), EEN
52425 Jülich
beauftragt.
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig:
In der ersten Verfahrensstufe können Interessenten dem Projektträger Jülich bis zum 15. Dezember 2010 aussagekräftige Skizzen in deutscher Sprache und dreifacher Ausfertigung vorlegen. Zusätzlich ist die Skizze digital im pdf-Format einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Insgesamt können nur Zuwendungen /Aufträge im Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.
Die Skizzen sollen Angaben enthalten zu
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- Antragsteller und ggf. beteiligten Partnern
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- Art, Zielsetzung, Ergebnisumfang und Methodik der geplanten Untersuchungen, insbesondere auch zur Bedeutung des Projektes für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
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- geplante Veröffentlichung der Ergebnisse (Form /Sprache)
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- voraussichtlichem Zeit- und Kostenaufwand
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- Stand der Forschung
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- Bundesinteresse
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Die skizzierten Projektvorschläge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
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- Aussagekraft und Konkretisierungsgrad des Vorschlags
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- Qualifikation und Expertise des Antragstellers
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- zu erwartender Wissenszuwachs (Neuheitsgehalt)
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- Wechselwirkungen mit laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Vorhaben
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- zu erwartende Verwertbarkeit
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen spätestens bis zum 31. März 2011 schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei Skizzen, die nach der o. g. Frist eingereicht werden, kann eine evtl. Aufforderung später erfolgen, soweit Mittel zur Verfügung stehen.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsassistenten „EASY“ empfohlen.
http://
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- Inkrafttreten
Diese Förderbekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 31. August 2010
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Nick-Leptin