Rechnungswesen bei den Trägern der landwirtschaftlichen Alterssicherung; hier: Änderungen des Kontenrahmens
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Erlass
an die bundesunmittelbaren Träger
der Alterssicherung der Landwirte
Betr.: | Rechnungswesen bei den Trägern der landwirtschaftlichen Alterssicherung; |
hier: Änderungen des Kontenrahmens |
- I.
- Kontenrahmen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte
- 1.
- Im Abschnitt A. Allgemeine Bestimmungen Ziffer 3 werden die Wörter "Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten" durch die Wörter "Deutschen Rentenversicherung" ersetzt.
- 2.
- Die Kontenart 396 wird ersatzlos gestrichen.
- 3.
- Die Kontenart 696 wird ersatzlos gestrichen.
- 4.
- Die Bezeichnung zu Kontengruppe 70 wird wie folgt gefasst:"Gehälter und Versicherungsbeiträge"
- 5.
- Die Bezeichnung zu Kontenart 701 wird wie folgt gefasst:"Entgelte der Tarifbeschäftigten und der außertariflich Beschäftigten"
- 6.
- Die Kontenart 702 wird ersatzlos gestrichen.
- 7.
- Die Bezeichnung zu Kontenart 703 wird wie folgt gefasst:"Übrige Entgelte"
- 8.
- Die Bezeichnung zu Kontenart 705 wird wie folgt gefasst:"Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsbeiträge für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte"
- 9.
- Die Kontenart 706 wird ersatzlos gestrichen.
Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2007.