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Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen; hier: Inkraftsetzung der Kostenverfügung für das Bundesamt für Justiz

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Berlin, 29. Dezember 2006

R B 6 - 5600 - R3 1057/2006





Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen





Für die Behandlung von Kostensachen im nachgeordneten Bereich hat das Bundesministerium der Justiz eine Anzahl allgemeiner Verwaltungsvorschriften erlassen. Diese sollen ‑ soweit ein Bedürfnis besteht ‑ gegenüber dem Bundesamt für Justiz in Kraft gesetzt werden.



Die Kostenverfügung (Anlage 1) enthält Ausführungsbestimmungen zu den Justizkostengesetzen, unter anderem zur Justizverwaltungskostenordnung, die für den Ansatz von Kosten des Bundesamts für Justiz einschlägig ist. Der aktuelle Wortlaut der Verwaltungsvorschrift ist am 3. September 2004 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden (BAnz. 2004 Ausgabe Nr. 166 S. 19 765). Ich bitte Sie, die Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in der veröffentlichten Fassung sinngemäß anzuwenden.



[Ausführungen, die nicht Gegenstand der Verwaltungsvorschrift sind; von der Veröffentlichung wurde abgesehen]