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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Aufhebung der Richtlinie über die Zahlung
einer Aufwandsentschädigung an
Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster
doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen
und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland
und vom Ausland ins Inland



Vom 28. Juni 2018



Fundstelle: GMBl 2018 Nr. 33, S. 629





Das Auswärtige Amt erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:



§ 1
Aufhebung



Die Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland vom 15. Dezember 1997 (GMBl 1998, S. 26) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2000 (GMBl 2000, S. 374) wird aufgehoben.



§ 2
Inkrafttreten



Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.



Berlin, den 28. Juni 2018

113-01 – 131.10 (20)



Auswärtiges Amt



Im Auftrag



Boeckmann