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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesnachrichtendienst

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Anordnung
über die Ernennung und Entlassung von Beamten
beim Bundesnachrichtendienst



Vom 22. Januar 1980



I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 12 dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes für seinen Geschäftsbereich.



II.



Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt 1 genannten Beamten vor.



III.



Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesnachrichtendienst vom 8. April 1970 außer Kraft.



Bonn, den 22. Januar 1980

62-151 01 - zu Be 6 (VS)



Der Chef des Bundeskanzleramtes

Dr. Schüler