EU-Schwellenwerte ab 2026
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Erlass
EU-Schwellenwerte ab 2026
Fundstelle: GMBl 2026 Nr. 1, S. 14
Bezug: | Delegierte Verordnungen (EU) zur Anpassung der Schwellenwerte |
Mit den Delegierten Verordnungen (EU)
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- 2025/2152 zur Anpassung der Richtlinie 2014/24 EU
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- 2025/2150 zur Anpassung der Richtlinie 2014/25 EU
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- 2025/2151 zur Anpassung der Richtlinie 2014/23 EU
vom 22. Oktober 2025 sowie mit der Delegierten Verordnung (EU)
- –
- 2025/2487 zur Anpassung der Richtlinie 2009/81 EG
vom 2. Dezember 2025 hat die Kommission die jeweils festgelegten Schwellenwerte geändert.
I
Ab 1. Januar 2026 sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben:
- 1.
- Klassische Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber)
Bauaufträge: | 5.404.000 Euro | |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 216.000 Euro | |
– | oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen: | 140.000 Euro |
- 2.
- Sektorenauftraggeber
Bauaufträge: | 5.404.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 432.000 Euro |
- 3.
- Konzessionsgeber
Bau- und Dienstleistungskonzessionen: | 5.404.000 Euro |
- 4.
- Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:
Bauaufträge: | 5.404.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 432.000 Euro |
II
BMWE wird die neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntgeben. Der Erlass BII6-70409/3#1 vom 9. Dezember 2023 wird zum 31. Dezember 2025 aufgehoben.
Berlin, den 16. Dezember 2025 | |
BII1- |
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Auftrag
Heiko Roeder
– nur per E-Mail –
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebene in den Ländern
gemäß Verteiler „Erlasse“
