Logo jurisLogo Bundesregierung

EU-Schwellenwerte ab 2026

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Erlass



EU-Schwellenwerte ab 2026



Fundstelle: GMBl 2026 Nr. 1, S. 14



Bezug:

Delegierte Verordnungen (EU) zur Anpassung der Schwellenwerte



Mit den Delegierten Verordnungen (EU)



2025/2152 zur Anpassung der Richtlinie 2014/24 EU


2025/2150 zur Anpassung der Richtlinie 2014/25 EU


2025/2151 zur Anpassung der Richtlinie 2014/23 EU


vom 22. Oktober 2025 sowie mit der Delegierten Verordnung (EU)



2025/2487 zur Anpassung der Richtlinie 2009/81 EG


vom 2. Dezember 2025 hat die Kommission die jeweils festgelegten Schwellenwerte geändert.



I



Ab 1. Januar 2026 sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben:



1.
Klassische Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber)


Bauaufträge:

5.404.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

216.000 Euro



oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen:

140.000 Euro



2.
Sektorenauftraggeber


Bauaufträge:

5.404.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

432.000 Euro



3.
Konzessionsgeber


Bau- und Dienstleistungskonzessionen:

5.404.000 Euro



4.
Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:


Bauaufträge:

5.404.000 Euro



Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

432.000 Euro



II



BMWE wird die neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntgeben. Der Erlass BII6-70409/3#1 vom 9. Dezember 2023 wird zum 31. Dezember 2025 aufgehoben.



Berlin, den 16. Dezember 2025


BII1-70409/3#1



Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen



Im Auftrag



Heiko Roeder



– nur per E-Mail –



Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebene in den Ländern
gemäß Verteiler „Erlasse“