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Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B)

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Festsetzung von Zusätzen
zu den Grundamtsbezeichnungen;
Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B
(BBesO B)



Fundstelle: GMBl. 2024 Nr. 5, S. 86



Bezug: 

Rundschreiben des BMI vom 13. Februar 2023 –


D3-30200/183#5



– RdSchr. d. BMI v. 13.2.2024 – D3.30200/183#5 –



I. Allgemeines

Durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) sind die Amtsbezeichnungen „Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ sowie „Präsident und Professor“ in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 9 in Grundamtsbezeichnungen umgewandelt worden. Von der Umwandlung nicht betroffen sind die Ämter der Vizepräsidenten, da diese an die Einstufungen der Präsidenten gekoppelt sind (grundsätzlicher Abstand drei Besoldungsgruppen).



Nach Nummer 1 Absatz 2 Satz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) dürfen die Grundamtsbezeichnungen „Rat“, „Oberrat“, „Direktor“, „Leitender Direktor“, „Direktor und Professor“, „Erster Direktor“, „Oberdirektor“, „Präsident“ und „Präsident und Professor“ nur in Verbindung mit einem Zusatz verliehen werden.



Amtsinhaber von Ämtern, die vor Inkrafttreten des BesStMG ohne Zusatz geführt wurden, sind berechtigt, ihre bisherigen Amtsbezeichnungen ohne Zusatz weiterzuführen. Amtsbezeichnungen, die durch das BesStMG weggefallen sind, dürfen ebenfalls weitergeführt werden (vgl. § 74 BBesG).



Aufgrund der Nummer 1 Absatz 3 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) mache ich die in der Anlage zu diesem Rundschreiben genannten Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Bundesbesoldungsordnung B bekannt.



II. Organisatorischer Ablauf bei Erst- und Neubewertungsersuchen

Entsprechend Nr. 22.2 des Haushaltsaufstellungsrundschreibens vom 3. Januar 2023 - II A 1 - H 1105/22/10001 :001 können Anmeldungen von entsprechenden Planstellen/Stellen zu Leitungsämtern der BBesO B nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass das besoldungsrechtliche Einvernehmen von BMI und BMF nach § 18 Abs. 2 BBesG vorliegt.



In Abstimmung mit dem BMF gebe ich für eine besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern der Besoldungsgruppe BBesO B folgende Verfahrenshinweise:

1.
Schreiben zur Einholung des Einvernehmens zur Einstufung oder Neufestsetzung von Ämtern der BBesO B sind an BMI Referat D 3 und BMF Referat Z B 2 zu richten. Diese sollten eine ausführliche Begründung enthalten. Zwingend notwendig sind Angaben zur Entwicklung der Planstellen/Stellen und des Haushaltsvolumens (ohne Personalausgaben) sowie eine detaillierte Aufgabenbeschreibung.
2.
BMI und BMF bewerten die vorgelegten Unterlagen und entscheiden über das besoldungsrechtliche Einvernehmen.
3.
BMI versendet die Erteilung des Einvernehmens an die antragstellende oberste Bundesbehörde nebst Abdruck an BMF.


Die besoldungsrechtliche Erst- oder Neubewertung von Leitungsämtern gilt, sofern nichts Anderes festgelegt ist,

bei Neugründung von Behörden ab dem gesetzlich festgelegten Gründungsdatum und
bei bestehenden Behörden ab der Erteilung des Einvernehmens durch BMI und BMF (vgl. Nr. 3).


Abschließend weise ich aus gegebenen Anlässen auf folgenden Gesichtspunkt besonders hin:



Ausgebrachte Ämter, die sich nur auf konkrete derzeitige Amtsinhaber beziehen, fallen beim Ausscheiden dieser Amtsinhaber automatisch wieder auf die vorherige Bewertung des Amtes zurück. Sofern keine Vorbewertung erfolgt war, ist eine Neubewertung rechtzeitig vor Einleitung eines Verfahrens zur Nachbesetzung des Dienstpostens durch einen Antrag auf Einvernehmenserteilung gemäß § 18 Abs. 2 BBesG zu erwirken. Die obersten Bundesbehörden verantworten eigenständig die Rechtskonformität der Ernennungsverfahren.



Das Rundschreiben vom 13. Februar 2023 wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.





Oberste Bundesbehörden

Deutsche Bundesbank



– nur per E-Mail –



Anlage



(1)

BesGr 

(2)

Grundamtsbezeichnung  

(3)

zulässiger Zusatz

(4)

Voraussetzung für die Verleihung des Amtes

B 1

Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

beim/bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.)


B 2

B 2

B 2

B 2

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

als Beauftragte/Beauftragter für das Ehrenamt bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk


als Landesbeauftragte/-beauftragter bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk


bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


bei der Bundesagentur für Arbeit

-
als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)1
-
als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion
-
als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

als Leiter einer besonders bedeutenden und besonders großen Gruppe

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


bei der Führungsakademie der Bundeswehr2


bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

als Leiter eines großen Fachbereichs

bei der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

als der ständige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilung

bei der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus


bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Leiter des Geschäftsbereichs Künstlersozialversicherung
-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

bei der Zollverwaltung

als Leiter einer besonders bedeutenden und besonders großen Ortsbehörde der Zollverwaltung

beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

als Leiter einer Hauptabteilung

beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr


beim Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst

als Unterabteilungsleiter

beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr


beim Bundeseisenbahnvermögen

als Leiter einer Dienststelle

beim Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtsleiters

beim Katholischen Militärbischofsamt

als der ständige Vertreter des Amtsleiters

beim Marinearsenal

-
als Leiter eines Arsenalbetriebes
-
als Leiter des Technischen Systemservice

eines Rechtsberaterzentrums der Bundeswehr

als Leiter der Dienststelle

in der Bundesfernstraßenverwaltung3


Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

beim/bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.)

-
als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung
-
bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung


B 3

B 3

B 3

B 3

B 3

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

als Beauftragter für die Netze des Bundes


beim/bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört; die Amtsinhaber beim Bundesamt für Verfassungsschutz sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)

-
als Leiter einer Hauptabteilung oder einer gleich zu bewertenden, besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bundesoberbehörde oder einer vergleichbaren Bundesanstalt, wenn der Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist
-
als Leiter einer Abteilung, Unterabteilung oder Gruppe oder als Leiter einer Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist
-
als der ständige Vertreter des Leiters der Abteilung Personalgewinnung im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


bei der Bundesagentur für Arbeit

-
als Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)4
-
als Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion
-
als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion
-
als Leiter der Familienkasse
-
als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches der Zentrale

bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung

als Leiter einer Lehrgruppe

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

-

bei der Deutschen

Nationalbibliothek

-
als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main
-
als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig

bei der Führungsakademie der Bundeswehr

als Leiter einer Fakultät

bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

-
als Leiter des Geschäfts-bereichs Künstlersozialversicherung5
-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

beim Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr

als Rechtsberater

beim Befehlshaber des Multinational Joint Headquarters

als Rechtsberater

beim Bildungszentrum der Bundeswehr


beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Abteilungsleiters Luft

beim Bundesinstitut für Berufsbildung

als Leiter einer Abteilung

beim Bundesnachrichtendienst

(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)


beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militärischen Organisationsbereichs

als Rechtsberater

beim Luftfahrtamt der Bundeswehr

als Leiter einer Abteilung

beim Planungsamt der Bundeswehr

als Leiter einer Abteilung

beim Zentrum Digitalisierung der Bundeswehr und Fähigkeitsentwicklung Cyber- und Informationsraum

als Leiter der Abteilung IV

beim Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr


beim Zentrum Innere Führung der Bundeswehr

als Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften

der Bundeswehrverwaltungsstelle USA und Kanada


der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

als Behördenleitung

der Schule für ABC-Abwehr und gesetzliche Schutzaufgaben der Bundeswehr


der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung


des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung


des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa


des Bundesinstituts für Sportwissenschaft

als Geschäftsführender Direktor

des Verpflegungsamts der Bundeswehr


des Zentrums für Brandschutz der Bundeswehr


in der Bundesfernstraßenverwaltung6


in der Bundespolizei

-
als Leiter des ärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes
-
als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeipräsidiums
-
im Bundesministerium des Innern und für Heimat

Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

beim/bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die wissenschaftliche Forschungseinrichtung oder die Dienststelle oder Einrichtung mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Dies gilt für entsprechende Dienststellen und Einrichtungen nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

-
als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung
-
als Mitglied des Präsidiums der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
-
als Mitglied des Präsidiums der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
-
bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

bei der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung

als Mitglied des Präsidiums

bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

als Mitglied des Präsidiums

beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr

als der Leiter der Abteilung Angewandte Geowissenschaften

des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

als Geschäftsführender Direktor

des Kunsthistorischen Instituts in Florenz


des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien
– ABC-Schutz


des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe


B 4

B 4

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen


der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung


einer Wehrtechnischen Dienststelle


in der Bundesfernstraßenverwaltung

bei einer Verwendung in der Autobahn GmbH als Prokurist und Leiter des Geschäftsbereichs Planung, Bau und Innovation

Erste Direktorin/

Erster Direktor

bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


beim Bundesamt für Verfassungsschutz

(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)


beim Bundesinstitut für Berufsbildung

als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten

beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Kommandeurs

im Bundeskriminalamt


Präsidentin/

Präsident

der Bundesanstalt für Gewässerkunde


der Bundesanstalt für Wasserbau


des Beschaffungsamts des BMI


des Bundessortenamts


einer Bundespolizeidirektion


B 5

B 5

Direktorin/

Direktor

bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

der Stiftung Jüdisches Museum Berlin


Erste Direktorin/

Erster Direktor

der Unfallversicherung Bund und Bahn


Oberdirektorin/

Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

-
als Geschäftsführer bei der Zentrale
-
als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

Präsidentin/

Präsident

der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung


der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich


des Bundesamts für Naturschutz


des Bundessprachenamts


des Fernstraßen-Bundesamts


Präsidentin und Professorin/

Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Straßenwesen


der Stiftung Deutsches Historisches Museum


der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland


des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie


B 6

B 6

B 6

B 6

Direktorin/

Direktor

Direktorin/

Direktor

bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)




beim Bundesrechnungshof


der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

im Bundesarchiv7


Direktorin und Professorin/

Direktor und Professor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Erste Direktorin/

Erster Direktor

bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr


beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr


beim Bundesnachrichtendienst

(Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Erster Direktor“ ohne Zusatz zu führen.)


beim Luftfahrtamt der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtschefs

beim Planungsamt der Bundeswehr

als der ständige Vertreter des Amtschefs

Oberdirektorin/

Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

-
als Geschäftsführer bei der Zentrale
-
als Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion

Präsidentin/

Präsident

der Bundesfinanzakademie


der Bundespolizeiakademie8


der Bundeszentrale für politische Bildung


des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten


des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


des Bundesamts für Logistik und Mobilität


des Bundesamts für Strahlenschutz


des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamts


des Bundeseisenbahnvermögens


des Deutschen Wetterdienstes


des Eisenbahn-Bundesamts


des Kraftfahrt-Bundesamts


des Luftfahrt-Bundesamts


einer Bundespolizeidirektion


Präsidentin und Professorin/

Präsident und Professor


Präsidentin und Professorin/

Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


des Bundesamts für Seeschiff¬fahrt und Hydrographie


des Bundesinstituts für Risikobewertung


des Deutschen Archäologischen Instituts


des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit


des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei


des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen


des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel


B 7

B 7

Direktorin/

Direktor

bei der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)


bei der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung

der …

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] oder die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

Oberdirektorin/

Oberdirektor

bei der Bundesagentur für Arbeit

als Geschäftsführer bei der Zentrale9

Präsidentin/

Präsident

der Bundesakademie für Sicherheitspolitik


der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt


des Bildungszentrums der Bundeswehr


des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung


des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst


des Bundesamts für Justiz


des Bundesarchivs


des Bundesinstituts für Berufsbildung


des Planungsamts der Bundeswehr


Präsidentin und Professorin/

Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe


des Paul-Ehrlich-Instituts


B 8

B 8

Direktorin/

Direktor

bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

als Mitglied des Direktoriums

der…

(Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf eine konkrete gewerbliche Berufsgenossenschaft [Anlage 1 SGB VII] hinweist, der der Amtsinhaber angehört.)

als Geschäftsführer (§ 36 Abs. 1 SGB IV) oder Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4 SGB IV)

Erste Direktorin/

Erster Direktor

der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung

Präsidentin/

Präsident

Präsidentin/

Präsident

der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung10


der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk


der Stiftung Preußischer Kulturbesitz


des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung


des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben


des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik


des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität


des Bundeskartellamts


des Bundeszentralamts für Steuern


des Deutschen Patent- und Markenamts


des Statistischen Bundesamts


des Umweltbundesamts


Präsidentin und Professorin/

Präsident und Professor

der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung


der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt


des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte


des Robert-Koch-Instituts


B 9

B 9

Präsidentin/

Präsident

Präsidentin/

Präsident

der Generalzolldirektion


des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr


des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr


des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr


des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge


des Bundesamts für Soziale Sicherung


des Bundesamts für Verfassungsschutz


des Bundeskriminalamts


des Bundesnachrichtendienstes


des Bundespolizeipräsidiums


des Bundesverwaltungsamts




Stand: 1. März 2024