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Bekanntmachung zur Fortführung der Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtstrategie zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (EE)

Zurück zur Teilliste Bundesministerium für Wirtschaft und Energie





1.
Förderzweck

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien (EE) im Strombereich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% zu steigern. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung soll dann bei 14% liegen, 12% des Energiebedarfs der Mobilität soll aus Erneuerbaren gedeckt werden (energetisch). Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nach dem Jahr 2020 kontinuierlich fortgeführt werden. Nach dem Leitszenario der BMU-Leitstudie 2008 zur Weiterentwicklung der Ausbaustrategie der erneuerbaren Energien sind für 2030 bereits rund 50% Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erwarten. Langfristziel der Bundesregierung ist es ferner, dass bis 2050 die Hälfte der Energieversorgung in Deutschland auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen soll.



Die neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien vom Dezember 2008 sieht für Deutschland einen Anteil erneuerbarer Energien von 18% am gesamten Endenergieverbrauch des Jahres 2020 vor (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität/Treibstoffe). Dieser rasche Ausbau soll ökonomisch, ökologisch und sozial optimiert erfolgen, verbunden mit der Steigerung der Energieeffizienz. Beide Bereiche sind die zentralen Säulen einer anspruchsvollen Klimapolitik.



Das BMU setzt dementsprechend mit dieser Förderbekanntmachung im Rahmen des Programms Energieforschung und Energietechnologien der Bundesregierung die Förderung von Querschnitts- und übergreifenden Untersuchungen im Bereich der erneuerbaren Energien fort. Es flankiert damit die Anstrengungen der Bundesregierung, die Einbindung der erneuerbaren Energien in eine zukünftige



Energieversorgung in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Mobilität zu verstärken und im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Energieeffizienz zu optimieren. Damit wird angestrebt, das gesamte Energiesystem an einem stetig wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien auszurichten. Kernpunkte der vorliegenden Ausschreibung sind dabei insbesondere Systemanalyse und Technikbewertung, die Systemintegration der erneuerbaren Energien im Kontext der Modernisierung der Energieversorgung sowie Möglichkeiten zur Qualifizierung im Bereich der erneuerbaren Energien mit kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive.



2.
Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen zu folgenden Gesichtspunkten:



A.
Technikbewertung und Technikfolgenabschätzung, insbesondere
1.
ökologische und soziale Technikfolgenabschätzung im Kontext erneuerbarer Energien, Ökobilanzen
2.
Wechselwirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit umwelt- und naturschutzpolitischen Aufgaben und Zielen
3.
Hemmnisanalyse und Vorschläge zum Abbau von Hemmnissen
4.
ökonomische und strukturelle Fragen
5.
Verhältnis von Dezentralität/hohen erneuerbaren Energien-Anteilen/regionalen Strategien und Zentralität/Verbundsystemen/überregionalen Strategien
6.
Fragen der Energiesicherheit durch erneuerbare Energien
7.
Fragen zu Auswirkungen der EU-Richtlinie erneuerbare Energien auf den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland


B. Integration von konventionellen und erneuerbaren Energien im Hinblick auf zunehmend hohe Anteile der erneuerbaren Energien und der Modernisierung des gesamten Energiesystems, hier insb. Untersuchungen (keine Technologieentwicklung oder Demonstrationsprojekte)

1.
zur ökonomischen und technischen Integration der EE-Stromerzeugung
2.
zur ökonomischen und technischen Integration der Wärme aus erneuerbaren Energien
3.
zur EE-Strom-Speicherung und zur Nutzung von Lastmanagement
4.
zur Netzoptimierung und zum Netzausbau inkl. ökologischer und ökonomischer Wirkungen
5.
zu Synergieeffekten zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien  sowie Energiespar- und Effizienzmaßnahmen
6.
zu Synergieeffekten zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien  und Strukturveränderungen im Energiebereich (z.B. E-Mobilität, Ausbau KWK, Wärmenetze, Wasserstoff etc.)


C. Untersuchungen zur Umweltkommunikation, insbesondere

1.
zu Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels im Bereich der erneuerbaren Energien
2.
zur verstärkten Integration der Thematik der erneuerbaren Energien in Schule, außerschulische Bildung, Berufs- und Weiterbildung, sowie in Studium, Forschung und Lehre von Hochschulen
3.
zur Vernetzung von Aktivitäten zum Ausbau der erneuerbaren Energien
4.
zur Akzeptanzsteigerung erneuerbarer Energien, insbesondere in Bezug auf unterschiedliche regionale Bedingungen, soziale Hintergründe und Zielgruppen


Nicht förderfähig ist die Untersuchung technischer Einzelfragen.



3.
Zuwendungs-/Förderempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeweils mit Sitz in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen (FhG, HGF, MPG u. a.) ist ausdrücklich erwünscht.



4.
Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung sind ein erhebliches Bundesinteresse sowie die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung. Eine Expertise der Antragsteller zur jeweiligen Thematik ist nachzuweisen.



5.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen/Fördergelder

Die Finanzierung der Maßnahmen wird in der Regel als nicht rückzahlbare Zuwendung (Projektförderung) erfolgen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel — je nach Anwendungsnähe des Vorhabens — bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMU-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung — grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten — vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft — FhG — die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Dient die Maßnahme im Ausnahmefall ausschließlichem Bundesinteresse, erfolgt die Finanzierung in Form eines Auftrags.



6.
Sonstige Bestimmungen

Die folgenden Nebenbestimmungen des BMU werden Bestandteil der Zuwendungs/Förderbescheide:

-
für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)
-
für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 98)
-
für Aufträge grundsätzlich die VOL/A, bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge (BEBF 98).


Die Nebenbestimmungen sind erhältlich unter:

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html



7.
Verfahren

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMU seinen Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ), EEN 52425 Jülich beauftragt. Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig: In der ersten Verfahrensstufe können Interessenten dem Projektträger Jülich bis zum 19. April 2009 aussagekräftige Skizzen in deutscher Sprache und dreifacher Ausfertigung vorlegen. Zusätzlich ist die Skizze digital im pdf-Format einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Insgesamt können nur Zuwendungen /Aufträge im Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden. Die Skizzen sollen Angaben enthalten zu

-
Antragsteller und ggf. beteiligten Partnern
-
Art, Zielsetzung, Ergebnisumfang und Methodik der geplanten Untersuchungen
-
geplante Veröffentlichung der Ergebnisse (Form /Sprache)
-
voraussichtlichem Zeit- und Kostenaufwand
-
Stand der Forschung
-
Bundesinteresse


Die skizzierten Projektvorschläge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

-
Aussagekraft und Konkretisierungsgrad des Vorschlags
-
Qualifikation und Expertise des Antragstellers
-
zu erwartender Wissenszuwachs (Neuheitsgehalt)
-
Wechselwirkungen mit laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Vorhaben
-
zu erwartende Verwertbarkeit


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen spätestens bis zum 31. Juli 2009 schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.



Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsassistenten „EASY“ empfohlen.

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html



8.
Inkrafttreten

Diese Förderbekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.





Berlin, den 10.02.2009



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit



Im Auftrag