EU-Schwellenwerte ab 2024
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EU-Schwellenwerte ab 2024
Fundstelle: GMBl 2024 Nr. 1, S. 20
Bezug: | delegierte Verordnungen (EU) zur Anpassung der Schwellenwerte |
Mit den delegierten Verordnungen (EU)
- –
- 2023/2495 zur Anpassung der Richtlinie 2014/24 EU
- –
- 2023/2496 zur Anpassung der Richtlinie 2014/25 EU
- –
- 2023/2497 zur Anpassung der Richtlinie 2014/23 EU
sowie - –
- 2023/2510 zur Anpassung der Richtlinie 2009/81 EG
vom 15. November 2023 hat die Kommission die jeweils festgelegten Schwellenwerte geändert.
I
Ab 1. Januar 2024 sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben:
- 1.
- Klassische Auftraggeber
Bauaufträge: | 5.538.000 Euro | |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 221.000 Euro | |
– | oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen: | 143.000 Euro |
- 2.
- Konzessionsgeber
Bau- und Dienstleistungskonzessionen: | 5.538.000 Euro |
- 3.
- Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:
Bauaufträge: | 5.538.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 443.000 Euro |
- 4.
- (nachrichtlich) Sektorenauftraggeber:
Bauaufträge: | 5.538.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: | 443.000 Euro |
II
BMWK wird die neuen Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntgeben. Der Erlass BWI7-70409/3#1 vom 16. Dezember 2021 wird zum 31. Dezember 2023 aufgehoben.
Berlin, den 9. Dezember 2023 | |
BII6- |
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Auftrag
Scheinemann
– nur per E-Mail
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Fachaufsicht führende Ebene in den Ländern
gemäß Verteiler „Erlasse“