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Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt

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Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt



Vom 6. Mai 2009





1.
Die Einzelzuschüsse (Nummer 3.5 der Richtlinien) werden unverändert im Jahr 2009 fortgesetzt:


Einzelzuschüsse

Qualifikationen der Seeleute

Schiffsgröße

< = BRZ 3000

> BRZ 3000

Kapitän

13 000,00

16 700,00

Erster Offizier/
Leiter der Maschinenanlage

13000,00

15000,00

Nautischer/
Technischer Wachoffizier/ Zweiter technischer/ Erster Offizier nach Nummer 3.4

15400,00

15400,00

Sonstige Offiziere

12 200,00

12200,00

Schiffsmechaniker/ Schiffsbetriebsmeister

12 700,00

12 700,00

Schiffsleute

und sonstige Arbeitnehmer

9400,00

9400,00





2.
Die für die Zuerkennung der höheren Förderung von Nautischen/Technischen Wachoffizieren/Zweiten technischen/ Ersten Offizieren maßgebliche Frist darf nicht mehr als vier Jahre zwischen erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung zum Offizier und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Nummer 3.4 der Richtlinien) betragen.


3.
Die Einzelheiten des Antragsverfahrens sind den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 17. Dezember 2003 (BAnz. S. 26141) zu entnehmen.


4.
Die Anträge sind an die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, zu richten (Nummer 4.2 der Richtlinien).




Bonn, den 6. Mai 2009





Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag
Josef Wuscht