Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt
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Bekanntmachung über die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2009 nach den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt
Vom 6. Mai 2009
- 1.
- Die Einzelzuschüsse (Nummer 3.5 der Richtlinien) werden unverändert im Jahr 2009 fortgesetzt:
Einzelzuschüsse
Qualifikationen der Seeleute
Schiffsgröße
< = BRZ 3000
> BRZ 3000
€
Kapitän
13 000,00
16 700,00
Erster Offizier/
Leiter der Maschinenanlage13000,00
15000,00
Nautischer/
Technischer Wachoffizier/ Zweiter technischer/ Erster Offizier nach Nummer 3.415400,00
15400,00
Sonstige Offiziere
12 200,00
12200,00
Schiffsmechaniker/ Schiffsbetriebsmeister
12 700,00
12 700,00
Schiffsleute
und sonstige Arbeitnehmer
9400,00
9400,00
- 2.
- Die für die Zuerkennung der höheren Förderung von Nautischen/Technischen Wachoffizieren/Zweiten technischen/ Ersten Offizieren maßgebliche Frist darf nicht mehr als vier Jahre zwischen erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung zum Offizier und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Nummer 3.4 der Richtlinien) betragen.
- 3.
- Die Einzelheiten des Antragsverfahrens sind den Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt vom 17. Dezember 2003 (BAnz. S. 26141) zu entnehmen.
- 4.
- Die Anträge sind an die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, zu richten (Nummer 4.2 der Richtlinien).
Bonn, den 6. Mai 2009
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag
Josef Wuscht