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Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020

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Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020



Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 1, S. 11



I.



Mit den delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, (EU) 2019/1828, (EU) 2019/1829 und EU 2019/1830 hat die Europäische Kommission die in den Richtlinien 2014/25/EU, 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zum 1. Januar 2020 geändert.



II.



Ab dem 1. Januar 2020 sind im Bundeshochbau Aufträge, die die neuen Schwellenwerte bei:



– 

Klassischen Auftragsvergaben:




Bauaufträge

    5.350.000 EUR





Liefer-/Dienstleistungsaufträge

214.000 EUR





Oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen

139.000 EUR





Konzessionsvergaben:

5.350.000 EUR




Vergaben im Sektorenbereich und im Bereich von Verteidigung/Sicherheit:




Bauaufträge

5.350.000 EUR





Liefer-/Dienstleistungsaufträge

428.000 EUR



erreichen oder übersteigen, verbindlich EU-weit auszuschreiben.



Das BMWi wird die Schwellenwerte im Bundesanzeiger bekanntmachen.



III.



Der Erlass BI7-81062.02/01-2008/0001-560210 vom 20.12.2017 wird zum 31.12.2019 aufgehoben.



Berlin, den 5. Dezember 2019

BW I 7 – 70409/3#1





Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag

Reinhard Janssen





– nur per Email –
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bauverwaltungen der Länder
gemäß Verteiler „Erlasse“