Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen; hier: Inkraftsetzung der VwV Vergütungsfestsetzung und der VwV Reiseentschädigung für das Bundesamt für Justiz
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AKTENZEICHEN
zu: R B 5 - 5600 - R3 1057/2006
DATUM:
Berlin, 05. April 2007
Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen
BEZUG: | Ihr Bericht vom 15. März 2007 (Az.: 56 - 6/07) Mein Erlass vom 29. Dezember 2006 |
Mit Bezugsschreiben teilen Sie mit, dass die folgenden Verwaltungsbestimmungen des Bundes in Kostensachen künftig für die Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz relevant sein könnten:
- a.
- die Verwaltungsbestimmung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (VwV Vergütungsfestsetzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2005 (BAnz. S. 11 997)
- b.
- die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen, Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte (VwV Reiseentschädigung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2006 (BAnz. S. 6 601).
Ich entspreche Ihrer Anregung und setze die genannten Verwaltungsvorschriften mit Wirkung vom 1. Mai 2007 für Ihren Geschäftsbereich in Kraft. Ich bitte Sie, die Vorschriften in der veröffentlichten Fassung sinngemäß anzuwenden.
Bundesamt für Justiz