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Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV a. F.) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER); hier: Übersicht der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2021 bzw. 1.2.2022

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Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung
(ATGV a. F.) und
Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER)



Fundstelle: GMBl 2022 Nr. 17, S. 399



hier:

Übersicht der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2021 bzw. 1.2.2022

Bezug:  

Rundschreiben vom 21.4.2021 und 30.6.2020 – Gz.113-01-131.10 (11)





– RdSchr. d. AA. v. 4.3.2022 – 113-131.10 (11) –



Nachstehend wird über die Neufassung der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag ab 1.7.2021 unterrichtet (Anlage 1).



Solange noch Altfälle nach der ATGV a. F. und der AER abzurechnen sind, sind Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag zu berücksichtigen.



Es wird gebeten, die letztjährige Liste der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag gegen die aktuelle Liste ab 1. Juli 2021 auszutauschen.



Änderungen des immateriellen Anteils haben sich sowohl an Dienstorten, deren Zonenstufe gleichblieb, als auch an Dienstorten. deren Zonenstufe sich ab 1.7.2021 geändert hat, ergeben.



Hierüber informiert die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (BGBl. I, Nr. 3 vom 27.2.2022, S. 96–104). Damit tritt die Verordnung ausnahmsweise rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft.



Auf eine einmalige Günstigerregelung nach § 7 AuslZuschlVneu wird hingewiesen: Alle Zonenstufenänderungen werden rückwirkend zum 1.7.2021 wirksam. Bezüglich der Zonenstufenabsenkungen greift hingegen die einmalige Günstigerregelung des § 7 AuslZuschlV, wonach alle Absenkungen de facto erst zum 1.2.2022 umgesetzt worden sind. Eine Übersicht der Zonenstufenänderungen ist noch einmal vorsorglich beigefügt (Anlage 2).



Oberste Bundesbehörden
Nachrichtlich:
Für das Auslandstrennungsgeld zuständige Oberste Landesbehörden


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Liste der Auslandsdienstorte (Stand 1.7.2021), Prozentsätze der immateriellen Anteile am Auslandszuschlag

Anlage 2: Änderungen der Zonenstufen ab 1.7.2021