Bekanntmachung des Inkrafttretens von Regelungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens von Regelungen
der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Vom 3. August 2016
Fundstelle: BAnz AT 29.08.2016 B1
Die in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 (BAnz AT 25.03.2015 B1) in Abschnitt II, Absatz 3, 3. Anstrich, Satz 2 ff. enthaltene Ausnahmeregelung tritt am Tag nach der Bekanntgabe dieser Mitteilung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 3. August 2016
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Dr. Heidrich