Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten
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Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Beamtinnen und Beamten
Vom 1. Oktober 2021
Fundstelle: GMBl 2021 Nr. 59, S. 1307
- 1
- Allgemeines
Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBI. I S. 1286) wird widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsordnung A folgenden Personen übertragen:
- a)
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- b)
- den Präsidentinnen oder Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr,
- c)
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundessprachenamtes,
- d)
- der Leiterin oder dem Leiter des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,
- e)
- dem Leiter des Katholischen Militärbischofsamtes,
- f)
- der Leiterin oder dem Leiter des Militärrabbinats
jeweils für ihren Bereich der Personalführung.
- 2
- Ausnahme
Für besondere Fälle wird sich die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.
- 3
- Anlagen
- 3.1
- Änderungsjournal
Version | Gültig ab | Geänderter Inhalt | |
1 | 13.11.2014 | – | Formale Überführung |
– | Erstveröffentlichung | ||
2 | 12.12.2014 | – | Vollständige Aktualisierung |
3 | 01.10.2021 | – | Vollständige Aktualisierung |
Abschnitt 1 Auszählung f) (Neu) |
Bonn, den 1. Oktober 2021 |
A- |
Die Bundesministerin der Verteidigung
Annegret Kramp-Karrenbauer