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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Beamtinnen und Beamten



Vom 1. Oktober 2021



Fundstelle: GMBl 2021 Nr. 59, S. 1307



1
Allgemeines


Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBI. I S. 1286) wird widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsordnung A folgenden Personen übertragen:



a)
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr,


b)
den Präsidentinnen oder Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr,


c)
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundessprachenamtes,


d)
der Leiterin oder dem Leiter des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,


e)
dem Leiter des Katholischen Militärbischofsamtes,


f)
der Leiterin oder dem Leiter des Militärrabbinats


jeweils für ihren Bereich der Personalführung.



2
Ausnahme


Für besondere Fälle wird sich die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.



3
Anlagen


3.1
Änderungsjournal


 Version 

Gültig ab

Geänderter Inhalt

1

 13.11.2014 

– 

Formale Überführung

Erstveröffentlichung

2

12.12.2014

Vollständige Aktualisierung

3

01.10.2021

Vollständige Aktualisierung         

Abschnitt 1 Auszählung f) (Neu)



Bonn, den 1. Oktober 2021   

A-1410/11



Die Bundesministerin der Verteidigung

Annegret Kramp-Karrenbauer