BMVI-LF15-20200424-KF-001-A003.htm
Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung
Feuer für die Infrarotkennzeichnung sind blinkende Rundstrahlfeuer. Die Wellenlänge beträgt 800 bis 940 nm und die Strahlstärkeverteilung (Ie) muss innerhalb folgender Grenzen verbleiben.
Iemin 3 mW/sr, ≥+5° ... ≤+90°
Iemin 25 mW/sr, ≥0° ... ≤+5°
Iemax 60 mW/sr, –90° ... +90°
Die Infrarotkennzeichnung wird getaktet betrieben und ist gemäß Nummer 3.12 zu synchronisieren.
Die Taktfolge beträgt 0,2 s an + 0,8 s aus (= 1 Sekunde).