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BMVI-LF15-20200424-KF-001-A003.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen



Anhang 3



Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung



Feuer für die Infrarotkennzeichnung sind blinkende Rundstrahlfeuer. Die Wellenlänge beträgt 800 bis 940 nm und die Strahlstärkeverteilung (Ie) muss innerhalb folgender Grenzen verbleiben.



Titel: Strahlstärke zu Winkel- Relation - Beschreibung: Die Grafik zeigt den Winkel auf der X- Achse im Verhältnis zu der Strahlstärke je mW/str.



Iemin 3 mW/sr, ≥+5° ... ≤+90°



Iemin 25 mW/sr, ≥0° ... ≤+5°



Iemax 60 mW/sr, –90° ... +90°



Die Infrarotkennzeichnung wird getaktet betrieben und ist gemäß Nummer 3.12 zu synchronisieren.



Die Taktfolge beträgt 0,2 s an + 0,8 s aus (= 1 Sekunde).