BMVI-LF15-20200424-KF-001-A001.htm
Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES (Hindernisfeuer)
Hindernisfeuer und Hindernisfeuer Erweiterte Spezifikation („ES“) sind Rundstrahlfeuer mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von 360° oder Teilfeuer mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von < 360°.
Die Lichtfarbe muss den Anforderungen des Anhangs 14 Band 1 Anlage 1 Nummer 2.1 des Abkommens von Chicago Farben für Luftfahrtbodenfeuer entsprechen.
Die Lichtstärke muss bezogen auf die Horizontale in einem vertikalen Winkelbereich von +–+10° (Abstrahlung nach oben) bis –2° (Abstrahlung nach unten) und für jede horizontale Richtung (0 < Φ < 360°) mindestens 10 cd betragen.
Die freie Sicht auf das Leuchtmittel muss in einem vertikalen Winkelbereich von –5° bis 50° für alle horizontalen Richtungen gegeben sein.
Zusatzbedingung für Teilfeuer:
Zur Kennzeichnung einer Ebene mit Teilfeuer muss die Anzahl der anzubringenden Feuer so gewählt werden, dass die Forderungen nach Nummer 9.1 erfüllt bleiben.
Beispiel:
Eine Windenergieanlage als schlankes Hindernis muss mit mindestens vier Teilfeuern mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von > 180° befeuert werden, da aus jeder Richtung zwei Feuer mit einer Mindestlichtstärke von 10 cd gesehen werden müssen. Bei Verwendung von Teilfeuern mit einem horizontalen Abstrahlwinkel < 180° ist die Anzahl entsprechend anzupassen.
Abbildung 1
Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 2
Hindernisfeuer
Lichtstärke
Die Lichtstärke muss für alle Winkel Φ über der schraffierten Fläche liegen.
Abbildung 3
Hindernisfeuer ES
Die Mindestlichtstärke muss bezogen auf die Horizontale in einem vertikalen Winkelbereich von –2° (Abstrahlung nach unten) bis +10° (Abstrahlung nach oben) und für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) 10 cd betragen.
Die maximale Lichtstärke bezogen auf die Horizontale darf in einem vertikalen Winkelbereich von –5° (Abstrahlung nach unten) bis +20° (Abstrahlung nach oben) und für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) 25 cd nicht überschreiten. In den sich anschließenden Winkelbereichen von –5° bis –15° beziehungsweise +20° bis +30° folgt eine lineare Reduzierung der zulässigen Lichtstärke für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) auf 3 cd. Für größere Winkelbereiche ist eine Restlichtstärke von 3 cd zulässig.