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BMVI-LF15-20200424-KF-001-A001.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen



Anhang 1



Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES (Hindernisfeuer)



Hindernisfeuer und Hindernisfeuer Erweiterte Spezifikation („ES“) sind Rundstrahlfeuer mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von 360° oder Teilfeuer mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von < 360°.



Die Lichtfarbe muss den Anforderungen des Anhangs 14 Band 1 Anlage 1 Nummer 2.1 des Abkommens von Chicago Farben für Luftfahrtbodenfeuer entsprechen.



Die Lichtstärke muss bezogen auf die Horizontale in einem vertikalen Winkelbereich von +–+10° (Abstrahlung nach oben) bis –2° (Abstrahlung nach unten) und für jede horizontale Richtung (0 < Φ < 360°) mindestens 10 cd betragen.



Die freie Sicht auf das Leuchtmittel muss in einem vertikalen Winkelbereich von –5° bis 50° für alle horizontalen Richtungen gegeben sein.



Zusatzbedingung für Teilfeuer:



Zur Kennzeichnung einer Ebene mit Teilfeuer muss die Anzahl der anzubringenden Feuer so gewählt werden, dass die Forderungen nach Nummer 9.1 erfüllt bleiben.



Beispiel:



Eine Windenergieanlage als schlankes Hindernis muss mit mindestens vier Teilfeuern mit einem horizontalen Abstrahlwinkel von > 180° befeuert werden, da aus jeder Richtung zwei Feuer mit einer Mindestlichtstärke von 10 cd gesehen werden müssen. Bei Verwendung von Teilfeuern mit einem horizontalen Abstrahlwinkel < 180° ist die Anzahl entsprechend anzupassen.



Abbildung 1



Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES



Titel: Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES - Beschreibung: Die Grafik zeigt die freie Sicht auf das Leuchtmittel im vertikalen Winkelbereich -5° bis 50°



Abbildung 2



Hindernisfeuer



Titel: Hindernisfeuer Lichtstärke - Beschreibung: Das Diagramm zeigt die konkreten vertikalen Abstrahlwinkel auf der X- Achse, wobei der Bereich -10° bis 0° die Abstrahlung nach unten und der Bereich 0° bis +10° die Abstrahlung nach oben zeigt. Die Y-Achse zeigt die Lichtstärke, die bei maximal 10 cd liegt. Im Diagramm befindet sich ein Rechteck mit den Eckpunkten -2°, +10° auf der X-Achse und 10 cd auf der Y-Achse.



Lichtstärke



Die Lichtstärke muss für alle Winkel Φ über der schraffierten Fläche liegen.



Abbildung 3



Hindernisfeuer ES



Titel: Hindernisfeuer ES Vertikale Lichtstärkeverteilung - Beschreibung: Die Grafik zeigt die photometrische Lichtstärke auf der Y-Achse und die Abstrahlung nach oben sowie unten auf der X- Achse an.



Die Mindestlichtstärke muss bezogen auf die Horizontale in einem vertikalen Winkelbereich von –2° (Abstrahlung nach unten) bis +10° (Abstrahlung nach oben) und für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) 10 cd betragen.



Die maximale Lichtstärke bezogen auf die Horizontale darf in einem vertikalen Winkelbereich von –5° (Abstrahlung nach unten) bis +20° (Abstrahlung nach oben) und für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) 25 cd nicht überschreiten. In den sich anschließenden Winkelbereichen von –5° bis –15° beziehungsweise +20° bis +30° folgt eine lineare Reduzierung der zulässigen Lichtstärke für jede horizontale Richtung (0° < Φ < 360°) auf 3 cd. Für größere Winkelbereiche ist eine Restlichtstärke von 3 cd zulässig.



Titel: Photometrische Lichtstärke - Beschreibung: Die Grafik zeigt eine Formel bzgl. der photometrischen Lichtstärke an.