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BMVEL-321-0007-A005.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes



Anlage 5
(Zu Nummer 12.1.1)



Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten, Hunde auszubilden oder Tierbörsen durchzuführen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 2c des Tierschutzgesetzes)



1 Name und Anschrift des Antragstellers



2 Art der Einrichtung



3 Anschrift der Einrichtung



4 Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person



5 Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person



6 Nachweis1) der beruflichen Qualifikation (z.B. beglaubigte Abschrift von Zeugnissen)



7 Voraussichtliche Art und Höchstzahl von Tieren, deren Aufnahme beabsichtigt ist



8 Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen



Ort und Datum



Unterschrift des Antragstellers