Logo jurisLogo Bundesregierung

BMVEL-321-0007-A004.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes



Anlage 4
(Zu Nummer 12.1.1)



Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für das Züchten oder Halten von Wirbeltieren, die nach
– § 9 Abs. 2 Nr. 7 für Versuchszwecke
oder für die in
– § 4 Abs. 3,
– § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,
– § 10 Abs. 1 oder
– § 10a

genannten Zwecke verwendet werden oder für eine solche Verwendung bestimmt sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes)



1 Name und dienstliche Anschrift des Antragstellers



2 Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird:



– Züchten und Halten der oben genannten Tiere

– Halten der oben genannten Tiere



3 Angabe der Anschrift, wo die Tiere gezüchtet oder gehalten werden sollen



4 Name und dienstliche Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person



5 Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person



6 Nachweis der beruflichen Qualifikation1) (z. B. beglaubigte Abschrift von Zeugnissen)



7 Gattung und Höchstzahl) der Tiere, die jährlich gezüchtet werden sollen



8 Gattung und Höchstzahl (Bestand) der Tiere, deren Haltung beabsichtigt ist



9 Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen



Ort und Datum



Unterschrift des Antragstellers