BMVBS-B10-20130131-SF-A006.htm
Anlage VI
Regelablauf der Vorprüfung
- a)
- Kontrolle der fristgemäßen Ablieferung der Wettbewerbsarbeiten;
- b)
- Anlegen und Aufbewahren der Sammelliste zusammen mit den Briefumschlägen mit den Namen der Wettbewerbsteilnehmer;
- c)
- Öffnen der Wettbewerbsarbeiten;
- d)
- Überkleben der Kennzahlen durch Tarnzahlen;
- e)
- Anlegen von Prüflisten;
- f)
- Prüfen der Wettbewerbsarbeiten auf:
- –
- Erfüllung der formalen Wettbewerbsforderungen;
- –
- Erfüllung des Programms;
- –
- Einhaltung der nach Art und Umfang quantifizierbaren Beurteilungskriterien;
- –
- Einhaltung baurechtlicher Festlegungen;
- g)
- Prüfen aller geforderten Unterlagen (Rauminhalt, Flächen, Nutzungswerte, technische Berechnungen, Kostenangaben etc.) sowie sonstiger als bindend bezeichneter Vorgaben des Auslobers;
- h)
- Kennzeichnen und Absondern nicht prüfbarer Arbeiten und von Mehrleistungen;
- i)
- Fertigen der Niederschrift über das Ergebnis der Vorprüfung;
- j)
- Vervielfältigen der ausgefüllten Prüflisten für alle Preisrichter;
- k)
- Vorschläge für die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten;
- l)
- Aufhängen der Wettbewerbsarbeiten.