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BMVBS-B10-20130131-SF-A005.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)



Anlage V



Kennzeichnung, Einlieferung und Inhalt der Verfassererklärung



1. Kennzeichnung



Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke sowie auf den Modellen angebracht sein. Die Erklärung nach § 5 Absatz 3 ist in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.



2. Einlieferung



Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt:



die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit/das Modell bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird,


das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit/das Modell bei der Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird.


Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-)Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden.



Über die Zulassung rechtzeitig bei Post oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferter Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, entscheidet das Preisgericht.



3. Inhalt der Verfassererklärung



Die Teilnehmer haben im Rahmen der Verfassererklärung die Versicherung abzugeben, dass sie



geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit sind,


zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe die Befugnis zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender Rechte an den Auslober besitzen,


mit der Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und


zur Durchführung des Auftrags berechtigt und in der Lage sind.


Bei interdisziplinären Wettbewerben haben alle Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft diese Versicherung abzugeben.