Logo jurisLogo Bundesregierung

BMUV-CI2-20230731-SF-A009.htm

Zum Hauptdokument : Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



Anhang I



I
Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. 44. BImSchV


I 1 Bildung und Klassierung der Mittelwerte


(§ 30 Absatz 1 i. V. m. § 29 Absatz 3 und 8, § 21 Absatz 2 und 3 sowie § 23 Absatz 8 der 44. BImSchV)


I 1.1 Die Bildung der zu klassierenden Mittelwerte ist gemäß Anhang C 1 durchzuführen.


I 1.2 Die Kurzzeitmittelwerte werden analog zu Anhang C 2 und C 3 klassiert.


I 1.3 Die Tagesmittelwerte werden analog nach Anhang C 4 klassiert (siehe Bild D 1).


Zusätzlich zu den Klassen TS1 und TS2 werden folgende Klassen eingeführt:


TS3:

Tagesmittelwerte, an denen die Messeinrichtung mehr als sechs Halbstundenmittelwerte wegen Störung oder Wartung nicht in Betrieb war (Verfügbarkeit nicht eingehalten, vgl. 2.2.1.3).



Anmerkung: Die Klasse TS3 entfällt bei der Klassierung der Rußzahl.


I 1.4 Für die Auswertung von qualitativ kontinuierlich Messungen von Gesamtstaub gilt sinngemäß Anhang F 3.3.


I 2 An- /Abfahrzeiten


(§ 30 Absatz 1 der 44. BImSchV)


An- und Abfahrzeiten, bei denen das Zweifache des Emissionsgrenzwertes aus technischen Gründen überschritten wird, sind entsprechend Anhang C 3 zu klassieren.


I 3 Abgasreinigung


(§ 20 Absatz 3 und 4 der 44. BImSchV)


I 3.1 Ausfallzeiten der Abgasreinigungseinrichtung sind entsprechend Anhang D 1.4 zu klassieren.


I 4 Datenspeicherung


(§ 7, Absatz 2 der 44. BImSchV)


Die Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtung muss in der Lage sein, Daten im permanenten Datenspeicher über mindestens sechs Jahre aufzubewahren.


I 5 Datenausgabe


Zusätzlich zu den Ereignismeldungen entsprechend Anhang B 1.16 bzw. B 2.5 sind folgende Ereignismeldungen auszugeben:


Sonderklasse S12 (wenn ≥ 49 Einträge in Folge):


„ARE-Ausfall > 24 h“ mit Ausgabe des Zählerstandes


Sonderklasse S13 (wenn Zählerstand ≥ 801):


„ARE-Ausfall > 400 h“ (Ausgabe einmalig je Tag)


Beträgt bei Sonderklasse S12 der Zählerstand < 49 sowie bei Sonderklasse S13 der Zählerstand < 801 erfolgt keine Ereignismeldung.