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BMUV-CI2-20230731-SF-A007.htm

Zum Hauptdokument : Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



Anhang G



G Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. 30. BImSchV



Die Auswertung ist in Bild G 1 skizziert.



G 1 Einsatzstoffe, Abgasreinigung



(§ 10 Absatz 2 und § 13 Absatz 2 und 3 der 30. BImSchV)



G 1.1 Die Masse der zugeführten Einsatzstoffe im Anlieferungszustand ist täglich zu erfassen.



G 1.2 Ausfallzeiten der Abgasreinigungseinrichtung sind entsprechend E 2.2 zu erfassen.



G 2 Bildung und Klassierung der Mittelwerte sowie weiterer Werte



(§§ 9, 10 und 13 der 30. BImSchV)



Die Bildung der zu klassierenden Halbstundenmittelwerte ist entsprechend Anhang C 1 durchzuführen.



G 2.1 Halbstundenmittelwerte für Staub, Gesamt-C, Distickstoffoxid und Volumenstrom



G 2.1.1 Die gültigen Halbstundenmittelwerte für Staub und Gesamt-C werden entsprechend E 3.1.3 klassiert.



G 2.1.2 Die gültigen Halbstundenmittelwerte für Distickstoffoxid und Volumenstrom sind in 20 Klassen gleicher Breite für Werte bis zum Ende des Messbereichs zu klassieren (analog Anhang B 1.5). Das Ende des Messbereichs liegt auf der oberen Klassengrenze der Klasse M20.



G 2.1.3 Zusätzlich zu den Sonderklassen nach Anhang C 3 werden folgende Sonderklassen eingeführt (vgl. G 1):



S12

aktueller ARE-Ausfall



S15

Staub bei ARE-Ausfall ≤ 100 mg/m3



S16

Staub bei ARE-Ausfall > 100 mg/m3



Für den Volumenstrom entfallen die Sonderklassen S9 und S10.



G 2.2 Tagesmittelwerte für Staub und Gesamt-C



G 2.2.1 Die Tagesmittelwerte werden gemäß Anhang C 4.2 klassiert.



G 2.2.2 Optional sollte die Klassierung der Tagesmittelwerte für Distickstoffoxid in die Klassen T1-T10 möglich sein (analog Anhang B 2.3). Der Messbereichsendwert liegt dann auf der oberen Klassengrenze der Klasse T10. Die Klasse TS1 entfällt. Ungültige Tagesmittelwerte sollen entsprechend Anhang B 2.4 erfasst werden.



G 2.3 Weitere zu bildende Werte



(§ 10 Absatz 2 der 30. BImSchV)



G 2.3.1 Für Gesamt-C und Distickstoffoxid sind die Tagesmassen (TM) aus den jeweiligen Tagesmittelwerten und der Abgasmenge (Tagessumme) zu bilden; dabei ist 2.3.2.5 zu beachten.



G 2.3.2 Durch jeweilige Summierung der Tagesmassen von Gesamt-C, von Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe entsprechend G 1.1 sind täglich die kumulativen Monatsmassen (MM) zu bilden.



G 2.3.3 Aus den Monatsmassen sind das Massenverhältnis (MMV) von Gesamt-C und Einsatzstoffen sowie von Distickstoffoxid und Einsatzstoffen (jeweils in g/Mg) zu bilden.



G 3 Datenausgabe



G 3.1 Die tägliche Datenausgabe muss zusätzlich folgende Daten umfassen:



Tagesmassen Gesamt-C und Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe nach G 2.3.1


aktuelle (kumulative) Monatsmasse von Gesamt-C und Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe nach G 2.3.2


aktuelles Massenverhältnis von Gesamt-C/Einsatzstoffe sowie von Distickstoffoxid/Einsatzstoffe nach G 2.3.3


Zusätzlich zu den Ereignismeldungen entsprechend Anhang B 1.16 bzw. B 2.5 sind bei folgenden Ereignismeldungen auszulösen:



bei Sonderklasse S11 (wenn Zählerstand ≥ 193):


„ARE-Ausfall > 96 h“ (Ausgabe einmalig)


Sonderklasse S12 (wenn ≥ 17 Einträge in Folge): „ARE-Ausfall > 8 h“


Beträgt bei Sonderklasse S12 der Zählerstand < 17 erfolgt keine Ereignismeldung. Bei Sonderklasse S15 entfällt die Ereignismeldung.



G 3.2 Die Datenausgabe am Ende des Monats bzw. des Jahres soll es ermöglichen, auch die Massenverhältnisse von Gesamt-C/Einsatzstoffe sowie von Distickstoffoxid/Einsatzstoffe der vorangegangenen Monate des Jahres auszugeben.



Bild G 1 Auswertung 30. BImSchV



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