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BMUV-CI2-20230731-SF-A006.htm

Zum Hauptdokument : Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen



Anhang F



F Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. 27. BImSchV



Die Auswertung ist in Bild F 1 skizziert.



F 1 Kontinuierliche Überwachung der Massenkonzentration von Kohlenmonoxid



(§ 7 Absatz 1 der 27. BImSchV)



Die Messeinrichtung soll eine Messwertspanne von 0 bis 3000 mg/m3 abdecken (vgl. VDI 3891 Pkt. 9.4.2, Ausgabe Juli 2015).



F 2 Beschickung der Anlage und Umgehung der ARE



(§ 7 Absatz 1 der 27. BImSchV)



F 2.1 Zur Auslösung der Verriegelung der Ofeneinfahrt ist die Nachverbrennungstemperatur (siehe F 3.2.1) gleitend zu bestimmen (10-min-MW je min).



F 2.2 Die Zeiten, in denen die Beschickung der Anlagen verriegelt ist, sind für jeden Kalendertag zu erfassen und zu speichern.



F 2.3 Die Zeiten, in denen die ARE wegen Störung der Anlage im Notfall umgangen wird (Bypass-Betrieb), sind für jeden Kalendertag zu erfassen und zu speichern.



F 3 Bildung und Klassierung der Mittelwerte



(§ 8 der 27. BImSchV)



F 3.1 Kohlenmonoxid



F 3.1.1 Die Bildung der zu klassierenden Stundenmittelwerte ist entsprechend Anhang C 1 durchzuführen, ausgenommen Tagesmittelwerte.



F 3.1.2 Die Stundenmittelwerte für Kohlenmonoxid werden entsprechend E 3.1.3 sowie in die Sonderklassen entsprechend Anhang C 3 klassiert.



F 3.2 Überwachung der Mindesttemperatur



F 3.2.1 Aus den FLD der Nachverbrennungstemperatur sind Zehnminutenmittelwerte (10-min-MW) zu bilden.



F 3.2.2 Die 10-min-Mittelwerte sind wie folgt zu klassieren (siehe Bild F 1):



TNBZ1

Mindesttemperatur eingehalten



TNBZ2

Mindesttemperatur unterschritten



TNBZ3

Störung oder Wartung der Messeinrichtung



Alternativ bzw. zusätzlich können auch die Klassen TNBZ1 bis TNBZ20 und TNBZ21 entsprechend Anhang E 4 belegt werden.



Alternativ können auch die Klassen S4 und S5 entsprechend Anhang C 3 belegt werden.



Die Sonderklassen S2 sowie S6 bis S8 sind immer zu belegen.



Zusätzlich ist die Zeitdauer der Unterschreitungen zu erfassen:



TNBZU

Summe der Zeitdauer der Unterschreitungen



F 3.3 Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Filteranlage für Staub



F 3.3.1 (§ 7 Absatz 2 der 27. BImSchV)



Bei Einsatz einer quantitativ arbeitenden Staubmesseinrichtung (Staubmonitor entsprechend DIN EN 15859, Ausgabe August 2010, Abschnitt 3.4 oder Staubkonzentrationsmesseinrichtung nach DIN EN 13284-2, Ausgabe Februar 2018) kommt der Stundenmittelwert entsprechend 2.3.2.8 zur Auswertung.



F 3.3.2 Bei Einsatz einer qualitativ arbeitenden Staubmesseinrichtung (Leckagemonitor entsprechend DIN EN 15859, Ausgabe August 2010, Abschnitt 3.5) kommen die Rohdaten direkt zur Auswertung. Es erfolgt keine Mittelwertbildung. Schon die einmalige Überschreitung des Alarmwerts durch einen Rohdatenwert innerhalb des Mittelungszeitraums wird in der Klasse FS1 (siehe F 3.3.3) als ein Indiz für eine mögliche Grenzwertüberschreitung gezählt.



In Abstimmung zwischen Messgerätehersteller und einer Stelle, die über eine Bekanntgabe für den Tätigkeitsbereich der Gruppe II Nummer 1 gemäß der Anlage 1 der 41. BImSchV verfügt, ist eine plausible Alarmschwelle festzulegen. Bei Überschreitung der Alarmschwelle muss eine Signalisierung erfolgen (siehe 4.3).



F 3.3.3 Für die Überwachung der Filteranlage werden folgende Klassen eingerichtet (siehe Bild F 1)



F1

Grenzwert eingehalten



FS1

Grenzwert überschritten



Alternativ können auch die Klassen M1 und S1 entsprechend Anhang F 3.1.2 belegt werden.



Entsprechend Anhang C 3 sind weiterhin die Sonderklassen S2 bis S8 und S11 zu belegen. Bei Einsatz einer qualitativ arbeitenden Staubmesseinrichtung entfällt die Klasse S3.



Zusätzlich ist die Zeitdauer der Ereignisse der Überschreitungen zu erfassen:



FSÜ

Summe der Ereignisse der Überschreitungen



F 4 Datenausgabe



Die tägliche und jährliche Datenausgabe muss zusätzlich folgende Daten umfassen:



Verriegelung nach F 2.2 (in hh:mm)


Bypassbetrieb nach F 2.3 (in hh:mm:ss)


Unterschreitung der TNBZ nach F 3.2.2 (in hh:mm)


Ereignisse der Überschreitung nach F 3.3.3 (in hh:mm:ss)


Zusätzlich zu den Ereignismeldungen entsprechend Anhang B 1.16 bzw. B 2.5 sind folgende Ereignismeldungen auszulösen:



bei Klassen TNBZ11 bis TNBZ20


„Unterschreitung Mindesttemperatur“



Beginn oder Ende der Verriegelung der Beschickung:


„Beschickung verriegelt“ oder „Beschickung frei“



Beginn oder Ende des Bypass-Betriebs:


„Beginn Bypassbetrieb“ oder „Ende Bypassbetrieb“



Beträgt bei Sonderklasse S12 der Zählerstand < 9 erfolgt keine Ereignismeldung. Bei Sonderklasse S15 entfällt die Ereignismeldung.



Bild F 1 Auswertung bei Anlagen der 27. BImSchV



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